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Vertragsverletzungsverfahren – ABC IntStR

Dr. Marion Frotscher
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1 Systematische Einordnung

Das Vertragsverletzungsverfahren ist ein Verfahren auf europäischer Ebene, mit dem die Einhaltung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) durch die einzelnen Mitgliedstaaten sichergestellt wird. Ebenfalls kann ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden, wenn eine EU-Richtlinie nicht, nicht vollständig, nicht korrekt oder nicht innerhalb der gegebenen Frist durch einen Mitgliedsstaat umgesetzt wird. Es ist ein Verfahren, an dem nur der jeweilige Staat und die Organe der EU beteiligt sind. Stpfl. haben kein subjektives Recht und sind an dem Verfahren nicht beteiligt. Sie können auch kein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn eine Norm des nationalen Steuerrechts nach ihrer Auffassung gegen den AEUV verstößt, auch wenn die Norm, die durch den Verstoß verletzt wird, dem einzelnen Stpfl. ein subjektives Recht verleiht (z. B. die Europäischen Grundfreiheiten). Der Stpfl. kann sein Recht nur über eine Vorlage zum EuGH, die von einem nationalen Gericht zu erfolgen hat, durchsetzen.

Vertragsverletzungsverfahren sind nicht auf bestimmte Steuerarten begrenzt. Sie können für jede Regelung, die einen grenzüberschreitenden Sachverhalt besteuert, eingeleitet werden.

2 Inhalt

Das Vertragsverletzungsverfahren gem. Art. 258 AEUV ist in 3 Stufen gegliedert. Die erste Stufe bildet das Aufforderungs- bzw. Mahnschreiben der EU-Kommission an den jeweiligen Mitgliedstaat. In diesem Mahnschreiben macht die EU-Kommission auf einen aus ihrer Sicht vorliegenden Verstoß gegen den AEUV aufmerksam und fordert den jeweiligen Mitgliedstaat zur Stellungnahme und ggf. Abhilfe auf. Diese Stufe ist ein förmliches Auskunftsverfahren, das vertraulich bleibt und dessen Ergebnisse nicht veröffentlicht werden. Der jeweilige Mitgliedstaat kann auf das Mahnschreiben in zweifacher Weise...

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