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Urlaubsgeld / Arbeitsrecht

Britta Schwalm
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1 Grundsätze für den Anspruch auf Urlaubsgeld

Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Ein Anspruch ist nur dann gegeben, wenn er besonders vereinbart wurde. Dies kann im Einzelvertrag oder in kollektivvertraglichen Regelungen festgelegt werden.

 
Hinweis

Urlaubsgeld während der Elternzeit

Inwieweit Urlaubsgeld während der Elternzeit vom Arbeitgeber zu erbringen ist, hängt von der zugrundeliegenden Vereinbarung ab. Normalerweise wird das Urlaubsgeld für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer während der Elternzeit keinen Anspruch auf Urlaubsgeld.

1.1 Anspruch aufgrund betrieblicher Übung

Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld aufgrund betrieblicher Übung entstehen. Die aktuelle Rechtsprechung geht bei Sonderzahlungen von einer betrieblichen Übung aus, wenn ein Arbeitgeber sie mindestens 3 Jahre aufeinander folgend ohne Vorbehalt gezahlt hat.

Arbeitgeber, die von vornherein verhindern möchten, dass für Mitarbeiter ein Anspruch auf Urlaubsgeld entsteht, sollten die Zahlung nicht vertraglich festlegen, sondern jeweils mit einer freiwilligen Zusage verbinden. Diese kann z. B. durch ein persönliches Schreiben an alle Mitarbeiter erfolgen. Der Arbeitgeber muss in dem Schreiben ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich beim Urlaubsgeld um eine freiwillige Zahlung ohne zukünftigen Anspruch handelt. Auf dieser Weise verhindert er eine betriebliche Übung.

Eine einmal entstandene betriebliche Übung kann durch eine Betriebsvereinbarung wieder aufgehoben werden. Nach einem Urteil des BAG ist das möglich, wenn die Betriebsvereinbarung die grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte wahrt. Im zu entscheidenden Fall griff die neue Betriebsvereinbarung nicht in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG ein. Beim zusätzlichen Urlaubsgeld fehlte es nach Ansicht der Richter für die Zeit ab Inkrafttreten...

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