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Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele

Britta Schwalm
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Praxis-Beispiel

6-Tagewoche und Wochenlohn

Ist bei wöchentlich 6 Arbeitstagen ein Wochenlohn von 1.000 EUR vereinbart und nimmt der Arbeitnehmer den vollen gesetzlichen Urlaub von 24 Werktagen, so ergibt sich folgende Berechnung:

(13 × 1.000 EUR Wochenlohn) / (13 × 6 Arbeitstage) × 24 Urlaubstage = 4.000 EUR Urlaubsentgelt.

Wird hingegen bei gleichem Wochenlohn von 1.000 EUR die Arbeitsleistung nur im Rahmen einer 5-Tagewoche erbracht, so verringern sich zwar die im Divisor zu berücksichtigenden "Arbeitstage", was zu einer Erhöhung der durchschnittlichen täglichen Vergütung führt. Da allerdings die Umrechnung von Werk- auf Arbeitstage dazu führt, dass umgerechnet nur 20 Arbeitstage als Urlaubstage zu berücksichtigen sind, ändert sich im Ergebnis nichts.

 
Praxis-Beispiel

5-Tagewoche und Wochenlohn

Ist bei wöchentlich 5 Arbeitstagen ein Wochenlohn von 1.000 EUR vereinbart und nimmt der Arbeitnehmer den vollen gesetzlichen Urlaub von 24 Werktagen, so ergibt sich unter Berücksichtigung der notwendigen Umrechnung Werktage/Urlaubstage folgende Berechnung:

(13 × 1.000 EUR Wochenlohn) / (13 × 5 Arbeitstage) × 20 Urlaubstage = 4.000 EUR Urlaubsentgelt.

Ist ein Monatsgehalt vereinbart, so muss zunächst das Monatsgehalt auf die im Monat anfallenden Arbeitstage verteilt werden. Hierzu werden in der Praxis bei einer 6-Tagewoche ohne Rücksicht auf die tatsächlich im Urlaubsmonat anfallenden Tage für einen vollen Monat pauschal 26 Arbeitstage (= Werktage) veranschlagt.

 
Praxis-Beispiel

6-Tagewoche und Monatslohn

Ist bei wöchentlich 6 Arbeitstagen ein Monatsgehalt von 3.000 EUR vereinbart und nimmt der Arbeitnehmer den vollen gesetzlichen Urlaub von 24 Werktagen, so ergibt sich folgende Berechnung:

3.000 EUR Monatsgehalt / 26 Arbeitstage × 24 Urlaubstage = 2.769,23 EUR Urlaubsentgelt.

Bei der 5-Tage...

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