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Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele

Britta Schwalm
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Praxis-Beispiel

6-Tagewoche und Wochenlohn

Ist bei wöchentlich 6 Arbeitstagen ein Wochenlohn von 1.000 EUR vereinbart und nimmt der Arbeitnehmer den vollen gesetzlichen Urlaub von 24 Werktagen, so ergibt sich folgende Berechnung:

(13 × 1.000 EUR Wochenlohn) / (13 × 6 Arbeitstage) × 24 Urlaubstage = 4.000 EUR Urlaubsentgelt.

Wird hingegen bei gleichem Wochenlohn von 1.000 EUR die Arbeitsleistung nur im Rahmen einer 5-Tagewoche erbracht, so verringern sich zwar die im Divisor zu berücksichtigenden "Arbeitstage", was zu einer Erhöhung der durchschnittlichen täglichen Vergütung führt. Da allerdings die Umrechnung von Werk- auf Arbeitstage dazu führt, dass umgerechnet nur 20 Arbeitstage als Urlaubstage zu berücksichtigen sind, ändert sich im Ergebnis nichts.

 
Praxis-Beispiel

5-Tagewoche und Wochenlohn

Ist bei wöchentlich 5 Arbeitstagen ein Wochenlohn von 1.000 EUR vereinbart und nimmt der Arbeitnehmer den vollen gesetzlichen Urlaub von 24 Werktagen, so ergibt sich unter Berücksichtigung der notwendigen Umrechnung Werktage/Urlaubstage folgende Berechnung:

(13 × 1.000 EUR Wochenlohn) / (13 × 5 Arbeitstage) × 20 Urlaubstage = 4.000 EUR Urlaubsentgelt.

Ist ein Monatsgehalt vereinbart, so muss zunächst das Monatsgehalt auf die im Monat anfallenden Arbeitstage verteilt werden. Hierzu werden in der Praxis bei einer 6-Tagewoche ohne Rücksicht auf die tatsächlich im Urlaubsmonat anfallenden Tage für einen vollen Monat pauschal 26 Arbeitstage (= Werktage) veranschlagt.

 
Praxis-Beispiel

6-Tagewoche und Monatslohn

Ist bei wöchentlich 6 Arbeitstagen ein Monatsgehalt von 3.000 EUR vereinbart und nimmt der Arbeitnehmer den vollen gesetzlichen Urlaub von 24 Werktagen, so ergibt sich folgende Berechnung:

3.000 EUR Monatsgehalt / 26 Arbeitstage × 24 Urlaubstage = 2.769,23 EUR Urlaubsentgelt.

Bei der 5-Tagewoche geht die Praxis wiederum pauschaliert von 22 Arbeitstagen pro Monat aus. Wie die nachfolgenden Beispiele zeigt, führt dies in Zusammenhang mit der Umrechnung Werktage/Arbeitstage zu Ungenauigkeiten:

 
Praxis-Beispiel

5-Tagewoche und Monatslohn

Ist bei einer 5-Tagewoche ein Monatsgehalt von 3.000 EUR vereinbart und nimmt der Arbeitnehmer den vollen gesetzlichen Urlaub von 24 Werktagen, der nach der Umrechnung Werktage/Arbeitstage zu 20 Urlaubstagen führt, so ergibt sich folgende Berechnung:

3.000 EUR Monatsgehalt / 22 × 20 Urlaubstage = 2.727,27 EUR Urlaubsentgelt.

Genauer ist es, den Divisor des Monatseinkommens nach derselben Formel zu berechnen, die auch für die Umrechnung Werktage/Arbeitstage verwendet wird.

 
Praxis-Beispiel

Divisor ermitteln

Im vorstehenden Berechnungsbeispiel 4 ist zunächst der Divisor für das Monatseinkommen zu ermitteln:

26 pauschalierte Monatsarbeitstage / 6 Werktage × 5 wöchentliche Arbeitstage = 21,67 Arbeitstage.

Dieser ist in die Berechnung des Urlaubsentgelts einzustellen:

3.000 EUR Monatsgehalt / 21,67 × 20 Urlaubstage = 2.768,80 EUR Urlaubsentgelt.

Wird ein Stundenlohn gezahlt, ist ebenfalls eine rückwirkende Betrachtung der letzten 13 abgerechneten Wochen vorzunehmen.

 
Praxis-Beispiel

Tagesverdienst bei Stundenlohn ermitteln

Ein Arbeiter hat in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub einen Lohn von insgesamt 4.000 EUR erhalten. Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage bei einer 5-Tagewoche. Sein Urlaubsentgelt berechnet sich wie folgt:

Durchschnittlicher Tagesverdienst: 4.000 EUR / 65 Arbeitstage (13 Wochen zu 5 Tagen) = 61,53 EUR

Urlaubsentgelt: 30 Urlaubstage × 61,53 EUR durchschnittl. Tagesverdienst = 1.845,90 EUR Urlaubsentgelt.

Arbeitet ein Arbeitnehmer nicht an allen Tagen, so ist dies für die Berechnung seines Urlaubsentgelts doppelt relevant:

 
Praxis-Beispiel

Teilzeitarbeit an einzelnen Wochentagen

Ein Arbeitnehmer arbeitet nur an 3 Tagen der i. Ü.: im Betrieb geltenden 5-Tagewoche. Der Urlaubsanspruch der Vollzeitbeschäftigten beträgt 30 Arbeitstage. Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer hat in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub insgesamt 5.000 EUR verdient. Nun möchte er den gesamten ihm zustehenden Jahresurlaub nehmen. Die Berechnung sieht wie folgt aus:

Berechnung des Urlaubsanspruchs:

30 Werktage Vollanspruch / 5 Wochenarbeitstage × 3 individuelle Arbeitstage pro Woche = 18 Tage Urlaubsanspruch des Teilzeitbeschäftigten.

Verteilt auf 3 Tage pro Woche sind dies im Ergebnis 6 Wochen arbeitsfreie Zeit.

Berechnung des Urlaubsentgelts:

5.000 EUR / 39 Arbeitstage (13 Wochen × 3 individuelle Arbeitstage pro Woche) = 128,20 EUR durchschnittliches tägliches Entgelt.

Bei 18 Tagen Urlaub führt dies zu einem Urlaubsentgelt von insgesamt 18 Tage × 128,20 EUR = 2.307,60 EUR.

Kontrollüberlegung:

Ein schlechter bezahlter Arbeitnehmer, der die im vorigen Beispiel erwähnten 5.000 EUR der letzten 13 Wochen nicht mit einer Teilzeitbeschäftigung, sondern durch eine Vollzeittätigkeit erlangt, muss im Ergebnis für denselben Zeitraum der arbeitsfreien Zeit auch dasselbe Entgelt erhalten:

Urlaubsdauer:

Der Vollzeitbeschäftigte hat einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Dies sind bei einer 5-Tagewoche ebenfalls 6 Wochen Freizeit.

Urlaubsentgelt...

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