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Totgeglaubte leben länger: Impulse für eine Neugestaltung der Grundlagen der Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext (BB 2025, Heft 31, S. 1780)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Die Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes steht erneut auf der politischen Agenda. Es darf mit Spannung beobachtet werden, wie der Normgeber diese anspruchsvolle Aufgabe bewältigt und seinen Gestaltungsspielraum gezielt und sachgerecht nutzt. Dabei wird es entscheidend sein, die unionsrechtlichen Vorgaben zu wahren und die Praxis nicht durch überbordende regulatorische Anforderungen zu belasten.

I. Nationaler Beschäftigtendatenschutz – quo vadis?

Nach der Sitzung des Koalitionsausschusses am 28.5.2025 überraschte die Bundesregierung mit einem Sofortprogramm, das eine Vielzahl zu priorisierende politische Maßnahmen enthält und – wenn auch nur beiläufig erwähnt – die Einführung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes vorsieht. Bemerkenswert ist dies nicht nur, weil ein solches Vorhaben im Koalitionsvertrag keine Erwähnung fand, sondern auch, weil sich der Beschäftigtendatenschutz als besonders komplexes und politisch sensibles Regelungsfeld erwiesen hat. Gleichwohl besteht akuter Handlungsbedarf: Infolge der viel beachteten Rechtsprechung des EuGH im Fall C-34/21 (juris) ist die zuvor regelmäßig als Erlaubnistatbestand genutzte Kernvorschrift des bestehenden Beschäftigtendatenschutzrechts, § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG, nicht mehr anzuwenden. In Ansehung dessen drängt sich die Frage auf, welche Spielräume der nationale Normgeber zur Spezifizierung der Erlaubnistatbestände der DSGVO hat. Der Beitrag soll vor dem Hintergrund dieser Gemengelage Lehren aus dem kürzlich gescheiterten Kodifikationsversuch eines Beschäftigtendatengesetzes ziehen und Impulse für eine rechtssichere und tragfähige Ausgestaltung des Vorhabens setzen.

II. Hintergrund und Ausgangslage

Der zuletzt durch das Aus der Ampelkoalition gescheiterte Entwurf eines Beschäftigtendatengesetzes ("BeschDG-E")[1] aus dem Vorjahr reiht sich in eine Tradition erfolgloser Kodifikationsversuch...

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