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Rentner / Sozialversicherung

Stefan Seitz
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1 Rentenantrag

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung umfassen Renten wegen Alters[1], verminderter Erwerbsfähigkeit[2] und Hinterbliebenenrenten[3]. Renten sind schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift)

  • beim Rentenversicherungsträger bzw. dessen Auskunfts- oder Beratungsstellen,
  • bei den Versicherungsämtern der Gemeinden (unterschiedlich je nach Bundesland) oder
  • bei einem Versichertenältesten

zu beantragen.[4] Die Rentenantragstellung wird dabei von derjenigen Stelle, die den Antrag aufnimmt, auch an die Krankenkasse übermittelt. Die Krankenkasse prüft, ob die Versicherungspflicht als Rentner eintritt.

[1]

S. Altersrente.

[2]

S. Erwerbsminderungsrente.

[3]

S. Hinterbliebenenrente.

[4]

S. Rentenantrag.

2 Sondermeldung des Arbeitgebers

Um dem Rentenversicherungsträger eine richtige Rentenberechnung zu ermöglichen, sind Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers zu einer Sondermeldung verpflichtet.[1] Der Arbeitgeber meldet dem Rentenversicherungsträger mit der Sondermeldung die zeitnahen Entgeltdaten. Für die Meldung ist der Meldegrund "57" anzugeben.

[1]

S. Rentenantrag: Meldung des Entgelts.

3 Krankenversicherung der Rentner

Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund des Rentenbezugs aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert.[1] Allerdings müssen sie dafür eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. In dieser Krankenversicherung der Rentner ("KVdR") wird jedoch nicht versicherungspflichtig, wer

  • hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist oder
  • aufgrund eines anderen Tatbestands[2] gesetzlich krankenversichert ist.

Dagegen ist die KVdR-Versicherungspflicht vorrangig gegenüber einer Pflichtversicherung als Student oder Praktikant bzw. als zur Berufsausbildung Beschäftigter ohne Arbeitsentgelt/Auszubildender des Zweiten Bildungswegs.[3]

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