Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Allgemein ist der Einsatz kennzeichnungspflichtiger Gefahrstoffe innerhalb der Raumpflege rückläufig und sollte auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben. Trotzdem sind viele Reinigungsmittelkonzentrate als gesundheitsschädlich oder reizend eingestuft. Für solche Produkte sind Dosierhilfen (als Dosieranlagen oder aufsteckbare Handpumpen o. Ä.) Stand der Technik, mit denen direkt auf die Großgebinde zugegriffen werden kann, sodass ein Umfüllen "aus der Hand" nicht nötig ist. Wenn auf diese Weise ein Verspritzen sicher vermieden wird, ist auch keine erweiterte Schutzausrüstung beim Umgang mit solchen Konzentraten erforderlich.
Anders ist das bei ätzenden Spezialreinigern, die häufig im Küchen- und Sanitärbereich anzutreffen sind. Auch hier sind Dosier- und Abfüllhilfen ein absolutes Muss, trotzdem ist wegen des höheren Gefahrenpotenzials besondere Schutzausrüstung zu tragen (i. d. R. mindestens säurefeste Handschuhe mit langer Stulpe und Schutzbrille, je nach Verfahren auch Gummischürze und Gummistiefel, wenn die Gefahr des Verschüttens besteht). Besondere Aufmerksamkeit ist für den Umgang mit Abflussreinigern erforderlich, die schon bei geringfügig fehlerhafter Anwendung (z. B. gleichzeitiger Einsatz saurer und alkalischer Produkte, Kontakt mit Metallen, Einsatz in heißem Umfeld usw.) sehr heftig reagieren können (Gasbildung, Verspritzen).
Brennbare Reinigungsmittel sind meist entbehrlich und sollten wegen des hohen Brand- und Explosionsrisikos für allgemeine Reinigungszwecke nicht mehr eingesetzt werden.
Da i. d. R. die vorgehaltene Lagermenge wenige Kanister nicht übersteigt, sind meist keine besonderen Gefahrstofflagerräume erforderlich. Zur ordnungsgemäßen Lagerung von Gefahrstoffen im Reinigungsbereich gehört:
- Produkte müssen dem Zugriff Unbefugter entzogen sein, d. h., mög...