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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.7 Präventionsgesetz

Annabella Jäger, Jens Brehm
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Die Historie des Präventionsgesetzes (PrävG) reicht bis in das Jahr 2004 zurück, bevor das Gesetz im Juli 2015 veröffentlicht wurde. Das PrävG wird in der öffentlichen Darstellung mit zahlreichen Zielen und Leistungen präsentiert, wobei das Gesetz selbst keine eigenen Leistungen beinhaltet. Es ist ein Artikelgesetz, das regelt, welche Änderungen u. a. im Sozialgesetzbuch V vorgenommen werden müssen.

Durch das Präventionsgesetz wird die betriebliche Gesundheitsförderung inhaltlich und finanziell gestärkt. Betriebsärzte nehmen hierbei eine besondere Stellung ein, da sie durch das Gesetz die Möglichkeit erhalten, Präventionsempfehlungen abzugeben, die von den Krankenkassen bei der Entscheidung über die Erbringung einer Präventionsleistung berücksichtigt werden müssen.

Durch die Vernetzung insbesondere der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung ergeben sich für die Praxis mehr Möglichkeiten in der Prävention: zum einen durch das Zusammenwirken und demnach auch in der Finanzierung, zum anderen aber auch durch die bessere Abdeckung aller betrieblichen Situationen – und nicht nur wie in der Vergangenheit in der Förderung der Primärprävention. In kleinen und mittleren Unternehmen sollen verstärkt Maßnahmen angeboten werden. Durch regionale Koordinierungsstellen soll ein niedrigschwelliger und unbürokratischer Zugang zu den Leistungen sichergestellt werden. In der praktischen Umsetzung für die Betriebe bleiben § 20b und 20c SGB V und die Auslegung des Leitfadens Prävention[1] die primäre Quelle für fachliche und finanzielle Unterstützung. Aber auch die Berufsgenossenschaften engagieren sich zunehmend auf diesem Gebiet, sodass eine Unterstützung in beiden Systeme angefragt werden kann.

Das SGB V wurde durch das Präventionsgesetz weitreichend geändert. Die Änderungen mit Bezug auf e...

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