2.1 Rabatt
Rabatt ist ein Preisnachlass, den ein Unternehmer auf den Verkaufspreis oder Werklohn gewährt. Er gehört neben Skonti, Boni und den Minderungen aufgrund von Mängelrügen zu den Preisminderungen. Er wird gewährt als prozentualer Abzug von den allgemeinen Preisen oder als Sonderpreis für bestimmte Personengruppen – Verbraucherkreise, Berufe, Vereine oder Gesellschaften.
Aufseiten des Liefernden oder Leistenden handelt es sich um Erlösschmälerungen, für den Lieferungs- oder Leistungsempfänger sind es Anschaffungspreisminderungen. Um den Rabatt wird das Entgelt für die Lieferungen oder Leistungen und damit die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer gemindert.
Wird der Rabatt nachträglich gewährt, haben der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, die hierfür geschuldete Umsatzsteuer und der Unternehmer, an den der Umsatz ausgeführt worden ist, die dafür in Anspruch genommenen Vorsteuer entsprechend zu berichtigen
2.2 Rücktritt und Minderung
Erhebt ein Kunde einer Warenlieferung eine Mängelrüge und erkennt der Unternehmer, der die Ware geliefert hat, die Mängelrüge an, so gibt es nach Scheitern der Nacherfüllung gem. § 439 BGB praktisch 2 Möglichkeiten:
- Der Kunde schickt die Ware zurück (Rücktritt gem. § 440 BGB) oder
- der Kaufpreis für die Ware wird gemindert (Minderung gem. § 441 BGB).
Der Lieferer (Verkäufer) der Ware bucht bei Rücktritt und bei einer Minderung:
| Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
| 8000 |
Umsatzerlöse |
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1400 |
Forderungen aus Lieferungen/Leistungen |
|
| 1770 |
Umsatzsteuer |
|
|
|
|
| Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
| 4000 |
Um... |