Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Private Krankenversicherung

Uwe Strachovsky
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Begriff

Eine private Kranken-Vollversicherung (PKV) kann als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen werden. Der Leistungsumfang in der PKV kann individuell vereinbart werden. Die Vollversicherung steht allerdings nur einem begrenzten Personenkreis offen. Private Kranken-Zusatzversicherungen können sowohl von privat als auch von gesetzlich Versicherten genutzt werden.

Für jedes privat versicherte Familienmitglied können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Für die PKV sind das Versicherungsvertragsgesetz und die entsprechenden Tarifbedingungen maßgeblich. Die Leistungen der GKV sind im SGB V, den Satzungen der gesetzlichen Kassen sowie in entsprechenden Rundschreiben des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt.

 
Praxis-Beispiele
  • Beitragszuschuss, Anspruchsvoraussetzungen
  • Beitragszuschuss, Höhe und Anspruchsdauer
  • Beitragszuschuss, Berücksichtigung Beiträge Angehöriger

1 Privater Vollversicherungsschutz

1.1 Personenkreis

Privat krankenversichern können sich nur jene, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen. Darüber hinaus darf auch kein Anspruch auf freie Heilfürsorge bzw. auf Leistungen für Asylbewerber bestehen.[1]

[1]

S. Private Krankenversicherung: Vollversicherungsschutz.

1.2 Umfang

Standardmäßig umfasst die private Kranken-Vollversicherung ambulante und stationäre Leistungen sowie üblicherweise die Kostenerstattung von Zahnbehandlungen und -ersatz. Berufstätige können zudem Krankentagegeld bis zum vollen Nettoeinkommen mitversichern. In welchem Umfang die Kosten konkret erstattet werden sollen, kann bei bestimmten Positionen – wie etwa bei Zahnersatz – frei gewählt werden. Für Beamte und Pensionäre gelten Sonderregelungen.

Viele Tarife bieten Selbstbehalte an, um den Beitrag zu senken. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten die Möglichkeit von Beitragsrückerstattungen entsprechend der vertraglichen Regelungen an.

2 Beitragsfestsetzung

Die Beiträge zur PKV werden nicht prozentual aus dem Arbeitsentgelt wie in der GKV berechnet, sondern werden entsprechend des versicherten Risikos erhoben.

2.1 Familienversicherung

In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Für jedes privat versicherte Familienmitglied ist ein eigener Beitrag zu zahlen.

2.2 Beitragstragung/-zuschuss

Der Beitrag zur PKV muss vom Versicherten selbst an das Versicherungsunternehmen überwiesen werden. Im Unterschied zur GKV übernehmen das weder der Arbeitgeber noch der Rentenversicherungsträger. Diese zahlen aber – in Anlehnung an die Vorgaben für gesetzlich Versicherte – einen Zuschuss zum privaten Krankenversicherungsbeitrag.[1] Der Zuschuss muss unter Vorlage des Beitragsbescheids beantragt werden. Privat versicherte Selbstständige zahlen – wie in der GKV – ihren Beitrag immer allein.

[1]

S. Beitragszuschuss.

3 Standardtarif

Der Standardtarif ist für privat Versicherte vorgesehen, die sich beispielsweise in einer finanziellen Notlage befinden. Er steht privat Versicherten zur Wahl, die vor 2009 eine private Kranken-Vollversicherung abgeschlossen hatten.

Der Beitrag für den Standardtarif ist begrenzt auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings werden beim Wechsel vom Normal- in den Standardtarif die bisher angesparten Alterungsrückstellungen angerechnet, sodass der Beitrag bei langjährig privat Versicherten in der Regel deutlich unter dem GKV-Höchstbeitrag liegt.

Der Leistungsumfang des PKV-Standardtarifs orientiert sich an dem der gesetzlichen Krankenkassen.

 
Achtung

Vorversicherungszeiten und Altersgrenzen

Für das Wechselrecht in den Standardtarif gelten unter anderem bestimmte Vorversicherungszeiten und Altersgrenzen.[1]

[1]

S. Die private Krankenversicherung im Alter.

4 Basistarif

4.1 Wechselrecht

Ein Wechselrecht vom Normal- in den Basistarif haben privat Versicherte, die ab 2009 eine Privatversicherung abgeschlossen hatten. Auch hier ist der Höchstbeitrag auf den der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt. Sollte ein Versicherter im Basistarif durch diesen Beitrag hilfebedürftig werden, ist der Beitrag zu halbieren. Würde auch dieser halbe Beitrag zur Hilfebedürftigkeit führen, übernimmt der Träger der Grundsicherung bzw. der Sozialhilfe den Restbetrag.

4.2 Nichtversicherte

Im Basistarif müssen u. a. auch Nichtversicherte[1] aufgenommen werden, die nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind.

Eine Ablehnung des Antrags wegen Vorerkrankungen ist nicht zulässig, Risikozuschläge dürfen nicht verlangt werden.

[1]

S. Nichtversicherte PKV.

5 Notlagentarif

Der Notlagentarif ist für Beitragsschuldner gedacht, die nicht hilfebedürftig sind. Weil die Leistungen auf Notfall- und Schmerzbehandlungen beschränkt sind, ist dieser Tarif mit ca. 120 EUR monatlich sehr günstig. Die aufgelaufenen Beitragsschulden werden mit dem Preis des Notlagentarifs rückwirkend bis max. zum 1.1.2009 neu berechnet. Sobald die Schulden beglichen sind, wird der ursprüngliche Privattarif reaktiviert.[1]

[1] § 193 Abs. 4 VVG;

§ 12h VAG.

6 Kündigung des Versicherungsvertrags

6.1 Vertragliche Kündigungsrechte

Beim Wechsel von einem privaten Versicherer zu einem anderen ist in der Regel eine Kündigungsfrist bis zum Ende des Versicherungsjahres einzuhalten.[1] Die beim bisherigen Versicherer ange...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.438
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    665
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    486
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    445
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    396
  • Sterbegeld
    351
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    325
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    307
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    305
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    302
  • Altersentlastungsbetrag
    254
  • Aufmerksamkeiten
    248
  • Vorsorgepauschale
    231
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    229
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    229
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    212
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    207
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    196
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    195
  • Vorgesetztenbeurteilung zielgerichtet durchführen / 9.5 Beurteilungsbogen für die Vorgesetztenbeurteilung
    183
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: Lust auf Montag
Lust auf Montag
Bild: Haufe Shop

In Zeiten von Unsicherheit und Veränderung stoßen wir mit herkömmlichen Arbeitsweisen schnell an unsere Grenzen. Dieses Buch schafft Klarheit über die Herausforderungen unserer komplexen Arbeits- und Lebenswelt und vermittelt das nötige Handwerkszeug, um die eigene Zukunft bewusst und mit Freude zu gestalten. Es ermutigt zur bewussten Entwicklung der eigenen Potenziale und zeigt, wie diese sinnvoll und zielführend eingesetzt werden können. So wird Arbeitszeit wieder zur wertvollen Lebenszeit in der wir uns auf den Montag freuen.


Sozialversicherungswerte 2025 - Beitrags- und Versicherungsrecht
SV-Werte 2025 - Beitrags- und Versicherungsrecht
Bild: Haufe Online Redaktion

Nachdem der Bundesrat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 zugestimmt hat, stehen die endgültigen Sozialversicherungswerte im Versicherungs- und Beitragsrecht für das Jahr 2025 fest. Die entsprechenden Rechengrößen werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.


Private Krankenversicherung im Alter
Private Krankenversicherung im Alter

Zusammenfassung Überblick Das Kalkulationsverfahren der privaten Krankenversicherung (PKV) ist so angelegt, dass die mit dem Alter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen durch die Bildung von Alterungsrückstellungen finanziell abgesichert wird. ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren