Der Pflegevorsorgefonds ist ein Sondervermögen und wird von der Bundesbank verwaltet.
Seit 1.1.2015 werden die Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (derzeit jährlich etwa 1,8 Milliarden EUR) in den Pflegevorsorgefonds abgeführt. Er soll zu einer verlässlichen Finanzierung der Pflegeversicherung in der Zukunft beitragen und ab 2035 den Beitragssatz stabilisieren. Damit soll die Pflege auch finanzierbar bleiben, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der "Babyboomer" (Jahrgänge 1959 bis 1967) in ein Alter kommen, in dem sie möglicherweise pflegebedürftig werden.
Für das Jahr 2023 wurde die Zuführung der Mittel zum Pflegevorsorgefonds aufgrund der schwierigen Finanzlage ausgesetzt und 2024 gezahlt; für die Jahre 2024 bis einschließlich 2027 werden die Zuführungen i. H. v. jährlich 0,7 Milliarden EUR geleistet.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt seit 1.1.2025 3,6 % bzw. für Kinderlose 4,2 %.
Ab 1.7.2023 ist für den Erziehungsaufwand von Eltern eine Beitragsentlastung vorgesehen. Bei 2 bis 5 Kindern sinkt der Beitrag um 0,25 % je Kind und ab dem 5. Kind um 1 %. Der Beitragsnachlass endet mit dem 25. Lebensjahr des jeweiligen Kindes. In der Erziehungsphase werden die Eltern mit mehreren Kindern spürbar entlastet.
Der Arbeitgeberanteil beträgt ab 1.1.2025 1,8 %.