Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Parteiwechsel / 2 Vermieterwechsel

Hubert Blank †
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Tritt der Vermieterwechsel infolge eines Eigentümerwechsels ein, so gilt § 566 BGB. Erfolgt der Vermieterwechsel im Zuge des Austausches eines gewerblichen Zwischenvermieters, so gilt § 565 Abs. 1 Satz 2 BGB. Für die in diesen Vorschriften nicht geregelten Fälle des Vermieterwechsels gelten die Ausführungen in Abschnitt 1 entsprechend. Die Vertragsübernahme wirkt ex nunc (für die Zukunft) mit der Folge, dass bereits fällige Miet- und Nebenkostenansprüche beim ursprünglichen Vermieter verbleiben.

 
Hinweis

Kautionshaftung nur bei Übergabe

Für die Rückzahlung einer Kaution haftet der neue Vermieter nur, wenn sie ihm übergeben worden ist.

Verwendungsersatzansprüche, die zum Zeitpunkt der Schuldübernahme bereits fällig waren, muss der Mieter gegenüber dem früheren Vermieter geltend machen. Die Parteien können allerdings auch vereinbaren, dass mit dem Vermieterwechsel zugleich ein Übergang der bereits fälligen Ansprüche und eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Kaution verbunden sein soll (Schuldübernahme). In diesem Fall muss der neue Vermieter auch für sämtliche Verbindlichkeiten des früheren Vermieters einstehen. Der Vermieterwechsel kann in beiden Fällen entweder durch dreiseitigen Vertrag oder durch Vereinbarung der beiden Vermieter erfolgen; im letztgenannten Fall hängt die Wirksamkeit der Vereinbarung davon ab, dass der Mieter sie genehmigt. Die Genehmigung kann erst erfolgen, nachdem der frühere oder der neue Vermieter dem Mieter die Übernahme mitgeteilt hat. Die Genehmigung kann auch stillschweigend erfolgen, z. B. dadurch, dass der Mieter die Miete an den neuen Vermieter zahlt. Die Genehmigung des Mieters bedarf – anders als beim Mieterwechsel – auch dann nicht der Schriftform, wenn die Laufzeit des Mietvertrags die Dauer eines Jahres überschreitet.[1]

Eine Formularklau...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    897
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    881
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    783
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    755
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    661
  • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
    603
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    597
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    575
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    569
  • Jubiläumsgeld
    566
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    553
  • Jubiläumszuwendung
    539
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    538
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    497
  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    492
  • § 14 Klageerhebung / I. Muster für eine Klage
    477
  • Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD
    469
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    466
  • Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber
    450
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    450
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold

Top-Themen

Energiemanagement Smarthome smart

Die neue Ära des Energiemanagements

mehr

Changemaker_Weg_ins_Licht_Entscheidung

Der Verwaltungsbeirat der WEG

mehr

Richterhammer 2

BGH-Rechtsprechungsübersicht

mehr

Innenbereich Junge Person Wand Werkzeug Farbe Renovierung

Schönheitsreparaturen

mehr

Vertrag Geld Bargeld Unterschrift Männer

Mietkaution

mehr

Mieterhöhung Scrabble

Mieterhöhung bei Wohnraum

mehr

Modulbau Hotel: Hotel Jakarta innen

Modulares Bauen

mehr

Heizung kalt Eiswürfel in Glas

Gründe für eine Mietminderung

mehr

Save the Date Expo Real: Ankündigung Messe

Expo Real 2026

mehr

Serielles Sanieren Key Visual Dena

Seriell Sanieren

mehr

Downloads

Digital Guide Real Estate 2026

Digital Guide Real Estate 2026

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

DGRE 2024

Digital Guide Real Estate 2024

mehr

RR Berlin 2020

Sonderveröffentlichung: Region Report Berlin 2020

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen
Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen

Die neue Auflage des Standardwerks beschreibt neben den Richtlinien für das Rechnungswesen auch den Jahresabschluss und Lagebericht bis hin zur Offenlegung speziell für die Wohnungswirtschaft. Alle Änderungen im Jahresabschluss sind berücksichtigt.

Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren