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Neues Konzerninsolvenzrecht: effektivere Verfahren durch Mediation (BB 2018, Heft 13/14, S. 713)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Beitrag erscheint inmitten aktueller Gesetzesreformen bzw. Reformvorhaben, die alle das Ziel der besseren, schnelleren und günstigeren Abwicklung von Krisensituationen verfolgen. Dazu wird in allen Reformen eine neue Position geschaffen, die an das Leitbild eines Mediators anknüpft. Der Beitrag dient der besseren Bewältigung der Krisen von Unternehmensgruppen und der Betrachtung der aktuellen Reformen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Konfliktbewältigung. Er richtet sich an Fachkreise, d. h. an Sanierungsberater (rechtlich und finanzwirtschaftlich), an Insolvenzrichter, an Insolvenzverwalter und alle, die aus beruflicher Sicht mit Krisen von Unternehmen in Berührung kommen und damit auch an Inhaber und Geschäftsführer von Unternehmensgruppen.

I. Einführung

Seit Mitte 2016 enthält die Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2015 über Insolvenzverfahren, abgekürzt "EUInsVO", Regelungen über die Abwicklung von Insolvenzen von Konzernen (auch Unternehmensgruppen genannt). Ab dem 21.4.2018 treten auf nationaler deutscher Ebene ähnliche Regelungen in Kraft – sie sind in der Insolvenzordnung verankert. Schließlich arbeitet die EU an einer Richtlinie für ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren, dessen erster Entwurf bereits auf den 22.11.2016 datiert. Alle Reformen verfolgen das Ziel der besseren, schnelleren und günstigeren Abwicklung von Krisensituationen. Dazu wird in allen Gesetzesreformen eine neue Position geschaffen, die an das Leitbild eines Mediators anknüpft.

Damit folgen die EU und Deutschland einem Trend: Weltweit findet der Einsatz der Mediation im Umfeld der Unternehmenskrise und der Insolvenz zunehmend Anerkennung.[1] In den USA wird sie im Chapter 11-Verfahren regelmäßig eingesetzt. Auch in einigen Mitgliedstaaten der ...

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