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Nachschuss-Beschluss: Anfechtbar wegen falscher Umlagesc ... / 5 Hinweis

Dr. Oliver Elzer
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Problemüberblick

Im Fall geht es um die Frage der Höhe der Nachschüsse. Um diese zu ermitteln, hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Jahresabrechnung zu erstellen. Geht dort etwas schief, werden beispielsweise die falschen Umlageschlüssel eingesetzt, fragt sich, was das für einen Nachschuss-Beschluss bedeutet. Das AG meint, der Nachschuss-Beschluss sei dann nicht ordnungsmäßig. Und so sieht es auch die ganz herrschende Meinung. Man kann nur streiten, ob der ganze Nachschuss-Beschluss unter diesem Mangel leidet. Das AG stellt diese Frage aber nicht.

Umlage-Beschluss: Betriebs- und Verwaltungskosten

Die Wohnungseigentümer können durch einen Umlage-Beschluss Bestimmungen treffen, die von den geltenden gesetzlichen oder vereinbarten Umlageschlüsseln abweichen. Das bietet sich beispielsweise dann an, wenn, wie im Fall, mit einem Dritten (hier: Müll und Kabelfernsehen) ein Schlüssel vereinbart wurde, der mit den in der Wohnungseigentumsanlage geltenden Schlüsseln nicht übereinstimmt. Denn in dem Vertragsschluss mit dem Dritten liegt selbstverständlich kein konkludent geschlossener Umlage-Beschluss.

Umlage-Beschluss: Kosten für Wärme- und Warmwasser

Die Wohnungseigentümer können nach herrschender Meinung nur durch eine Vereinbarung, nicht aber durch einen Umlage-Beschluss anordnen, dass sämtliche Kosten für Wärme- und Warmwasser nach Verbrauch umgelegt werden. Anders lautende Beschlüsse sind nicht nur anfechtbar, sie sind nichtig.

Was ist für die Verwaltungen besonders wichtig?

Die Verwaltungen müssen wissen, welche Umlageschlüssel in einer Wohnungseigentumsanlage gelten. Dazu ist die Gemeinschaftsordnung zu sichten, ob es dort Umlagevereinbarungen gibt. Ferner sind die Niederschriften und die Beschluss-Sammlung zu durchforsten.

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