Der Austausch älterer durch neue Fenster gleich welchen Materials, d. h. Kunststoff, Aluminium, Holz oder einer Konstruktion aus Holz und Aluminium, führt in aller Regel zur nachhaltigen Einsparung von Endenergie. Aktuell werden häufig Fenster aus Holz und Aluminium verwendet, da die Aluminiumkonstruktion nach außen witterungsbeständig ist und das im Inneren befindliche Holz über eine gute Wärmedämmeigenschaft verfügt und im Übrigen auch optisch zu einem angenehmen Erscheinungsbild führt. Aber auch Kunststofffenster verfügen über eine gute Wärmedämmung. Alufenster sind witterungsbeständig und verfügen ebenso wie Kunststofffenster über eine lange Lebensdauer.
Das Landgericht München I hat entschieden, dass auch ein reiner Austausch von Holzfenstern durch Kunststofffenster eine Modernisierungsmaßnahme darstellt, da diese der nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts diene. Kunststofffenster seien nach dieser Entscheidung gegenüber Holzfenstern haltbarer, müssten nicht gestrichen werden, verursachten damit geringere Instandhaltungskosten und wären der Gefahr der Schimmelbildung und des Verfaulens nicht ausgesetzt. Sie seien damit auch unabhängiger vom Lüftungsverhalten der Eigentümer bzw. Mieter, was gerade für vermietende Eigentümer einen deutlichen Vorteil darstelle. Deshalb komme es auf die Frage einer nachhaltigen Energieeinsparung nicht mehr an, da diese nicht kumulativ, sondern nur alternativ neben der Gebrauchswerterhöhung genannt sei. Das LG München I hat damit eine Modernisierungsmaßnahme auch ohne eine nachhaltige Energieeinsparung bejaht. Ob dies in mietrechtlichen Auseinandersetzungen heute Bestand hat, kann angezweifelt werden.
Wärmeschutz (U-Wert)
Auch im Rahmen einer Modernisierung der Fenster müssen die Vorschriften des GEG beachtet werden. Wenn Änderungen a...