Mensch und Umwelt entlang aller internationalen Lieferketten sollen so weit wie möglich geschützt und nachhaltige globale Lieferketten zum Standard werden.
Die praktische Relevanz entsprechender Regelungen zeigen verschiedene Vorfälle aus der jüngsten Vergangenheit, die auf Pflichtverletzungen entlang der Lieferkette zurückzuführen sind. Eines der prominentesten Beispiele ist der Gebäudeeinsturz eines Fabrikgebäudes in Bangladesch am 24.4.2013, bei dem 1.135 Menschen ihr Leben verloren und 2.438 Personen – teils schwer – verletzt wurden. Das Unglück löste eine erneute Debatte über die Arbeitsbedingungen in den Fabriken in Bangladesch aus. Viele von ihnen produzieren für den westlichen Markt. Am Ende der Lieferkette stehen meist große und bekannte Unternehmen, die von den günstigen Produktionsbedingungen im sog. globalen Süden profitieren. Es steht nicht selten der Vorwurf im Raum, dass billige Arbeitskräfte im Ausland gefährlichen Arbeitsbedingungen ausgesetzt und Sicherheitsstandards ignoriert werden. Hier soll das LkSG Abhilfe schaffen.
Der deutsche Gesetzgeber hat daher im Sommer 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf den Weg gebracht, das mit Wirkung zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist und weite Teile der deutschen sowie internationalen Unternehmen mit (Haupt-)Sitz in Deutschland und i. d. R. mindestens 1.000 Mitarbeitern trifft.
Langfristig ist zu erwarten, dass das LkSG durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die europäischen Regelungen zu Verantwortung in der Lieferkette in nationales Recht überführt, nahtlos ersetzt wird. In der Übergangszeit soll das LkSG zwar angepasst werden, seinem wesentlichen Inhalt nach jedoch fortgelten. Die betroffenen Unternehmen in Deutschland werden vor diesem Hintergrund nach wie...