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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sonstige Bezüge / III. Außerordentliche Einkünfte iSd § 34 EStG als sonstige Bezüge

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Rz. 40

Stand: EL 125 – ET: 02/2021

Sowohl Entschädigungen iSd § 34 Abs 2 Nr 2 EStG iVm § 24 Nr 1 EStG (> Außerordentliche Einkünfte Rz 10 ff) als auch Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten iSd § 34 Abs 2 Nr 4 EStG (> Außerordentliche Einkünfte Rz 85 ff) werden nach der Fünftel-Methode tarifermäßigt: Die LSt wird ermäßigt, indem der sonstige Bezug bei der Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG; > Rz 30) mit einem Fünftel und die sich für diesen sonstigen Bezug ergebende LSt mit dem Fünffachen angesetzt wird.

 

Beispiel:

Ein rentenversicherungspflichtiger ArbN unter 65 Jahre bezieht von Januar bis September 2020 ein Monatsgehalt von jeweils 3 000 EUR. Dazu hat er Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen von 40 EUR monatlich sowie auf ein im Dezember zahlbares 13. Monatsgehalt. Weil er einen neuen PKW anschaffen will, gewährt ihm der ArbG Anfang September 2020 einen Gehaltsvorschuss von 9 000 EUR, der durch entsprechende Kürzung des Gehalts der folgenden 36 Monate mit jeweils monatlich 250 EUR zu tilgen ist. Für den ArbN ist die Steuerklasse III/2 und ein Freibetrag von 700 EUR als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale vom FA festgestellt worden. Die LSt für den sonstigen Bezug von 9 000 EUR errechnet sich wie folgt:

A. Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns I:

Anzusetzen sind

 
9 Monate zu 3 000 EUR = 27 000 EUR  
3 Monate zu 2 750 EUR = 8 250 EUR  
12 Monate zu 40 EUR =     480 EUR  
insgesamt 35 730,00 EUR  
– das im Dezember zu erwartende 13. Monatsgehalt wird nicht einbezogen (> Rz 30/5) – abzüglich Jahresfreibetrag ./. 700,00 EUR  
maßgebender Jahresarbeitslohn I (ohne sonstigen Bezug) 35 030,00 EUR  
darauf Lohnsteuer I   1 784,00 EUR
B. Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns II:    
Anzusetzen sind weitere 9 0...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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