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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mehrere Dienstverhältnisse

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A. Allgemeines

 

Rz. 1

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Steht ein > Arbeitnehmer nebeneinander in mehreren Dienstverhältnissen oder ist zB ein pensionierter Beamter in einem kaufmännischen Betrieb als Angestellter tätig, so kann im elektronischen Verfahren jeder seiner > Arbeitgeber > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt abrufen (vgl § 39e Abs 3 Satz 2 EStG). Für die zweiten oder weiteren Dienstverhältnisse oder beim LSt-Abzug ohne > Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39c EStG) gilt die Steuerklasse VI (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 6 EStG; > Steuerklassen Rz 26 ff).

 

Rz. 2

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Jeder ArbG hat auch für ArbN mit einem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis die > Lohnsteuer einzubehalten und an das > Betriebsstätten-Finanzamt abzuführen (§§ 38 Abs 3, 41a Abs 1 Nr 2 EStG). Das gilt auch für solche Mehrfachbeschäftigungen, die arbeitsrechtlich zB wegen Überschreiten der vom Arbeitszeitgesetz gezogenen Höchstgrenzen unzulässig sind (vgl §§ 40, 41 AO). Es werden also grundsätzlich nicht sämtliche gleichzeitig zufließenden Arbeitsbezüge des ArbN an einer Stelle zusammengefasst versteuert; ein derartiges Verfahren würde eine Verständigung der verschiedenen ArbG untereinander voraussetzen und ist technisch im Allgemeinen nicht durchführbar; zudem könnten ihm die Vorgaben des > Datenschutz entgegenstehen. Zu Ausnahmen vgl § 38 Abs 3a Satz 2 und 7 EStG; > Lohnzahlung durch Dritte Rz 18 ff, > Personalführungsgesellschaft.

 

Rz. 3

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Die Feststellung, ob mehrere Dienstverhältnisse und mehrere ArbG gegeben sind, wird im Allgemeinen keine Schwierigkeiten bereiten. Zu Grenzfällen: Ist zB ein ArbN gleichzeitig für eine OHG und für die davon unabhängig bestehende Einzelfirma eines Gesellschafters tätig, so sind mehrere ArbG (OHG und Gesellschafter) und mehrere Dienstverhältnisse gegeben...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 6.1.3.3 Abgrenzung zu anderen Vorschriften
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  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / Ausgewählte Literaturhinweise:
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  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG ( ... / aa) Splitting-Verfahren/verwitweter Steuerpflichtiger
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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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