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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erstattung von Lohnsteuer

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1

 

Auf einen Blick:

Überzahlte Lohnsteuer verrechnet der Betrieb normalerweise im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens. In anderen Fällen wenden sich ArbN oder ArbG an das Finanzamt. Neben § 37 Abs 2 AO gibt es im EStG weitere Anspruchsgrundlagen; die unterschiedlichen Wege zur Erstattung werden hier dargestellt. Nach Ablauf des Kalenderjahres wird die Erstattung im Regelfall im Zuge der > Veranlagung von Arbeitnehmern vorgenommen.

A. Grundsätzliches

 

Rz. 1

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Eine Steuer kann aus Rechtsgründen (> Rz 9 ff) oder aus Billigkeitsgründen zu erstatten sein. Ein Erstattungsanspruch aus Rechtsgründen setzt einen gesetzlich umschriebenen Tatbestand voraus, aufgrund dessen die Finanzbehörde erstatten muss. Erstattungsansprüche aus Billigkeitsgründen können gegeben sein, wenn und soweit das Gesetz die Erstattung in das > Ermessen der Behörde stellt (zu Einzelheiten > Billigkeit Rz 13 ff).

 

Rz. 2

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Begehrt ein ArbN vom FA die Erstattung von LSt, so soll ein Anspruch auf Rückgewähr einbehaltener LSt erfüllt werden. Wenn ausnahmsweise der ArbG Erstattungsberechtigter ist (> Rz 53), geht es um einen Anspruch auf Rückgewähr abgeführter LSt. In beiden Fällen wandelt sich der Steuergläubiger (Fiskus) zum Schuldner und der Steuerschuldner zum Gläubiger. Erstattungsberechtigter kann aber – in selteneren Fällen – auch das FA sein (dazu > Rz 60).

 

Rz. 3

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Der Erstattungsanspruch ist ein Anspruch aus dem öffentlich-rechtlichen Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs 1 AO), das zwischen dem Steuer- oder Haftungsschuldner und dem Fiskus besteht. Deshalb können die Beteiligten über Erstattungsansprüche nicht frei verfügen. Dabei bleibt es auch bei der > Abtretung von Steuererstattungsansprüchen sowie der > Pfändung des Steuererstattungsanspruchs (zu Einzelhei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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  • Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerung / Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    505
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)

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