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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfall von Gesellschafterdarlehen (GmbHStB 2023, Heft 3, S. 85)

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Steuerliche Nutzbarkeit von Darlehensausfällen

[Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA/FASt[*]

Fällt ein Darlehen aus, das der Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft gewährt hat, kommt eine Berücksichtigung bei den Einkünften gem. § 17 EStG, aber auch bei den Kapitaleinkünften i.S.d. § 20 EStG in Betracht. Der Beitrag gewährt einen Überblick über die gesetzlich wie in der Rechtsprechung erfolgten Änderungen der letzten Jahre zur steuerlichen Nutzbarmachung entsprechender Forderungsausfälle.

[*] Streck Mack Schwedhelm Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB Köln – Berlin – München.

I. Einleitung

Gewährung und Ausfall von Darlehen, die der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft seiner Gesellschaft gewährt, sind seit jeher im beständigen Fokus von Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Dabei kommt – ausgehend von der gesetzlichen Lage – zum einen der Ansatz als nachträgliche Anschaffungskosten (AK) i.R.d. § 17 EStG in Betracht. Folge ist jedenfalls eine über das Teileinkünfteverfahren ermöglichte 60%ige steuermindernde Erfassung.

Zum anderen kann für den Ausfall einer solchen Darlehensforderung der Steueransatz bei den Einkünften aus Kapitalvermögen erfolgen.

Beachten Sie: Wurde dabei das Darlehen von einem mit mindestens 10 % beteiligten Gesellschafter im Zeitraum zwischen dem 1.1.2009 bis zum 31.12.2020 gewährt, führt der Darlehensausfall sogar zu einer 100%igen Nutzbarkeit. Anderenfalls ist genau zu untersuchen.

Nachstehender Beitrag gibt einen Überblick über die steuerliche Nutzbarkeit von Darlehensausfällen.

II. Darlehensausfall als nachträgliche AK (§ 17 Abs. 2a EStG)

Gemäß § 17 Abs. 2a EStG gehören auch die nachträglichen AK zu den AK bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns. Als nachträgliche AK zu erfassen sind insbesondere

  • offene oder verdeckte Einlagen,
  • Darlehensverluste, soweit die Gewährung des D...

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