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Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 1 Förderungen des Bundes über die KfW-Bank

Dipl.-Finanzwirt (FH) Jörg Wilde
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Achtung: Regelmäßige Änderungen und Anpassungen

Förderprogramme des Bundes und der Länder ändern sich regelmäßig (teilweise halbjährlich). Die folgenden Beiträge geben den Stand zum Redaktionsschluss wieder. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW-Bank (Bundesförderung) sowie auf den Websites der jeweiligen Förderbanken der Bundesländer.

Aus der Vielzahl der Förderprogramme des Bundes und der KfW-Bank sind folgende Förderprogramme für die energetische Sanierung von Wohnobjekten von großer Bedeutung:

 

Programme des Bundes

  • 458 = BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
  • 261 = BEG Wohngebäude-Kredit (Darlehensprogramm)
  • 270 = Erneuerbare Energien nutzen (Darlehensprogramm)
  • 358/359 = BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit, Wohngebäude

So wird das klimafreundliche Heizen durch den Bund gefördert:

 
30 % Grundförderung Diese Grundförderung soll einen Umstieg auf Erneuerbares Heizen einfacher machen.
30 % einkommensabhängiger Bonus Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer, wenn ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen unter 40.000 EUR pro Jahr liegt.
20 % Geschwindigkeitsbonus Dieser Bonus wird für den frühzeitigen Umstieg auf Erneuerbare Energien gewährt. Dies gilt z.B. für den Austausch von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicher-Heizungen sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt).
Bis zu 70 % Gesamtförderung Addiert man die Förderungen, kann man auf bis zu 70 % Gesamtförderung kommen. Dies ermöglicht eine attraktive und nachhaltige Investition.
Schutz für Mieter Mit einer Deckelung der Kosten für den Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter/Monat sollen auch Mieter vom Heizungsaustausch profitieren.

Stufenweise Änderung der Heizungsförderung durch das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026

 
Grundförderung und Bonusförderung Erhöhung von 70 %...

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