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Elektrofachkraft

Dipl.-Ing. Matthias Glawe
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Zusammenfassung

 
Begriff

Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrungen sowie ihrer Kenntnisse, z. B. der einschlägigen Bestimmungen, die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Begriffsbestimmungen für Elektrofachkräfte sind in mehreren Regelwerken hinterlegt. Dazu gehören u. a. § 2 "Begriffe" der DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"; und Nr. 2 "Begriffsbestimmungen" DGUV-R 103-011 "Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln". Umfangreiche fachliche Informationen enthält die DGUV-I 203-002 "Elektrofachkräfte". Der Begriff Elektrofachkraft ist im DIN VDE Normenwerk wiederholt definiert. Die ausführlichste Darlegung enthält die DIN VDE 1000-10; VDE 1000-10:2021-06.

Soll die Elektrofachkraft Aufgaben einer befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ausführen, muss sie die Anforderungsmerkmale des Abschn. 2 TRBS 1203 "Allgemeine Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen" und des Abschn. 3.1 TRBS 1203 "Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten" erfüllen.

1 Elektrofachkraft (EFK)

1.1 Qualifikation

Elektrofachkraft ist kein Ausbildungsberuf. Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird i. d. R. dadurch nachgewiesen, indem elektrotechnisches Wissens im Rahmen der Berufsausbildung unabhängig von Form und Ort (Schule, Betrieb usw.) vermittelt wurde. Dies trifft insbesondere für die Aus- und Weiterbildungen in der Elektrobranche z. B. Elektroingenieur (bzw. Master oder Bachelor), -techniker, -meister oder -geselle zu. Ausbildungsbeispiele sind Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik, Systemelektron...

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