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Eigenbedarfskündigung / 5.2 Gescheiterte Mieterhöhung

Rudolf Stürzer
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Bei einer Kündigung nach dem misslungenen Versuch einer Mieterhöhung können von den Gerichten besonders strenge Anforderungen an den vom Vermieter zu führenden Beweis des Kündigungsgrunds gestellt werden. Dies jedenfalls dann,

  • wenn die Gründe für den Eigenbedarf bereits vor der Mieterhöhung bestanden haben und
  • Verdacht auf vorgeschobenen Eigenbedarf besteht.[1]
 
Wichtig

Meinungsverschiedenheiten

Wenn der Eigenbedarfskündigung Meinungsverschiedenheiten über Betriebskostennachzahlungen und Mängelbeseitigungsansprüche des Mieters unmittelbar vorausgegangen sind, sind ebenfalls besonders strenge Anforderungen an den Vermieterbeweis zu stellen.

[1] LG Köln, Urteil v. 2.6.1993, 10 S 204/92, WuM 1995, 109; vgl. auch LG Limburg, Urteil v. 5.12.1990, 7 S 153/90, WuM 1991, 111.

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