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Dokumentationspflichten (DSGVO) / 3.3 Die Schlüsselrolle der Mitarbeiter für Datenschutz und Datensicherheit

Dipl.-Volksw. Fritz Schmidt
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Wesentlich für die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit ist das Verhalten der Mitarbeiter. Die Mitarbeiter sollten jährlich durch Schulungen für den Datenschutz und die Datensicherheit sensibilisiert werden. Bei der Neueinstellung sollten sie auf das Datengeheimnis verpflichtet werden.

3.3.1 Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Um die Mitarbeiter für den Datenschutz zu sensibilisieren, empfiehlt es sich, sie bereits bei der Einstellung auf die Einhaltung des Datengeheimnisses zu verpflichten, obwohl nach Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO nur Auftragsverarbeiter ihre Mitarbeiter zur Vertraulichkeit verpflichten müssen.

Zu Einzelheiten siehe Kap. 4 Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis.

3.3.2 Passwortsicherheit

Passwörter sind – wie bereits weiter oben dargestellt – das zentrale Element zur Zugangskontrolle von Nutzern bei der Anmeldung zu einer Anwendung, einem Web-Dienst oder einem Datenverarbeitungsgerät. Ein sicherer Umgang mit Passwörtern und ein sicheres Passwort sind deshalb entscheidend für die Datensicherheit.

 
Achtung

Sicherer Umgang mit Passwörtern

Keine Doppelvergabe von Passwörtern

Es kommt immer wieder vor, dass durch Sicherheitslücken aus den Passwortdatenbanken großer Internetportale Passwörter und E-Mail-Adressen kopiert und danach öffentlich bekannt werden. Diese Daten können dann genutzt werden, um sich unrechtmäßig bei anderen Diensten anzumelden oder weitere ähnliche Passwörter (die nur minimal geändert wurden) zu knacken. Zur Risikominimierung sind deshalb Passwörter nicht doppelt zu verwenden, d. h. für alle Accounts bzw. Dienste sind eigene Passwörter zu nutzen.

Passwort sicher aufbewahren

Passwörter sollten nicht notiert und frei zugänglich aufbewahrt werden. Passwörter dürfen nicht unter der Schreibtischunterlage oder an den Bildschirm geklebt verwahrt werden.

Keine Weitergabe von Passwörtern

Pa...

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