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Die Woche im Blick (BB 2019, Heft 50, S. 2965)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Der Vorschlag der EU-Kommission von 2016, für mehr Steuertransparenz zu sorgen und damit auf die Veröffentlichung der sog. Panama Papers durch die Verpflichtung multinationaler Konzerne ab einem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro zur Veröffentlichung ihrer entrichteten Steuerabgaben zu reagieren – insbesondere auf Briefkastenfirmen, fand am 28.11.2019 keine Zustimmung durch die Industrie- und Wirtschaftsminister in der EU (s. PM EU2019FI 29.11.2019). Deutschland hat sich enthalten. Der Steuerausfall der EU-Staaten wird auf jährlich 50 bis 70 Mrd. Euro geschätzt. Finnland, das derzeit den Vorsitz unter den EU-Mitgliedstaaten hat, macht nunmehr "Druck"; Widerstand leisteten u. a. Malta, Schweden und Luxemburg mit dem Argument, dass es sich im Kern um Steuerrecht handele und somit ein einstimmiger Beschluss zur Umsetzung notwendig sei (FAZ vom 29.11.2019, 19). Würde es sich dagegen um eine Frage des Gesellschaftsrechts handeln, würde eine Mehrheitsentscheidung zur Umsetzung des Kommissionsvorschlags reichen. Der "Steuerpranger" (für den auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz eintritt, s. FAZ vom 29.11.2019, 17) ist aber nicht unproblematisch. Die erwogene Transparenzverpflichtung offenbart Daten nicht nur gegenüber den jeweiligen Fisci, sondern gibt Konkurrenten Einblick in die Geschäfte und ist daher wettbewerbsrechtlich fragwürdig. Zudem ist es ausschließlich Sache der jeweiligen nationalen Finanzverwaltungen, die Erfüllung steuerlicher Pflichten durch Steuerpflichtige zu überwachen und zu beurteilen. Im Zweifel müssen Gerichte entscheiden. Gerade in Fragen der Überwachung von Besteuerungsgrundlagen sollte größtmögliche Sensibilität gewahrt werden – auch auf EU-Ebene. Schon im alten Rom galt: Quidquid agis, prudenter agas et respice finem (was immer du...

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