Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Die Woche im Blick (BB 2016, Heft 41, S. 2483)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Einführung

Im Blickpunkt

 
Die geplante Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten "kann die Wahrscheinlichkeit erhöhen", dass Leiharbeitnehmer von den Entleihern in die Stammbelegschaft übernommen werden (hib-Meldung vom 4.10.2016). Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9723) auf eine Kleine Anfrage (18/9559) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unterstützt werde diese Wirkung durch tarifvertragliche Regelungen, die nach einer bestimmten Einsatzdauer vorsehen, dass den Leiharbeitskräften ein Übernahmeangebot zu machen ist, heißt es in der Antwort weiter. Die Grünen hatten von der Bundesregierung genauere Information zu der von ihr geplanten Reform der Leiharbeit (18/9232) erfragt. Dazu schreibt die Regierung weiter: "Die Einsatzdauer von neun Monaten zum Erreichen von ‘Equal Pay’ (Gleicher Lohn) kann weder durch Einsatzunterbrechungen von bis zu drei Monaten oder den Wechsel des Arbeitgebers der Leihkraft auf Null gesetzt werden." Am 17.10.2016 findet eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze (BT-Drs. 18/9232) im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt, an der u. a. die BDA teilnehmen wird. In dieser Anhörung werden auch der Antrag der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 18/9664) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 18/7370) beraten. In den Anträgen wird unter anderem gefordert, die Regelungen zur Überlassungshöchstdauer arbeitsplatzbezogen auszugestalten und das vorgesehene Widerspruchsrecht des Zeitarbeitnehmers zu streichen.

Armin Fladung, Ressortleiter Arbeitsrecht

Entscheidungen

BAG: Keine Antragsbefugnis einzelner Betriebsratsmitglieder bezüglich der Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen

Einzelne Mitglieder des Betriebsrats können im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht klären lassen, ob der jewei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    952
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    904
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    849
  • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
    700
  • Jubiläumsgeld
    665
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    661
  • Jubiläumszuwendung
    619
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    616
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    545
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    534
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    532
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    529
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    529
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    520
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    514
  • Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber
    492
  • Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD
    483
  • § 14 Klageerhebung / I. Muster für eine Klage
    482
  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    460
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    449
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Betriebsberater

Top-Themen

Prozesse_Workflow_Steuerung_Prozesskette

Anwaltsinsolvenz - Comeback nach Insolvenz eines Rechtsanwalts ist selten

mehr

Junger Student in der Stadt

HR zwischen Restrukturierung und Transformation

mehr

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Wandern in den Allgäuer Alpen

Tauschtage: Die Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage nach dem TVöD

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Urlaub Reise Karte Sabbatical Route

Urlaubsanspruch

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Downloads

Personalmagazin HR-Software 2026

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Digital Guide Real Estate 2026

Digital Guide Real Estate 2026

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Controller Magazin Special 2026

Automatisierung, KI und integrierte Planung

mehr

Shop
Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Keiner gewinnt allein
Keiner gewinnt allein

Warum es ohne Netzwerk nicht geht! Erfolg entsteht meist nicht im Alleingang. Der Schlüssel zum Erfolg liegt vielmehr in der richtigen Verbindung zu den richtigen Menschen. Durch kluge Verbindungen lassen sich selbst komplexe Herausforderungen meistern. Hier erfahren Sie, wie strukturiertes Netzwerken den Weg zum nächsten Karriereschritt ebnen kann und Probleme gelöst werden können.

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren