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Die Woche im Blick (BB 2013, Heft 40)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Das Thema des Einsatzes von Werkverträgen zur Vermeidung von Leiharbeitsverhältnissen wird auch ein Thema der neu gewählten Regierung sein. Immerhin hatten nahezu alle Parteien bereits vor der Bundestagswahl entsprechende Ziele in ihrem Wahlprogramm. Dass sich die Wirtschaft nicht auf den Ausgang der Wahl verlassen hat, zeigt sich am Beispiel von Audi. Die Ingolstädter bauen unweit des eigentlichen Stammwerkes einen Innovation Campus (vgl. Mitteilung der FAZ vom 12.9.2013), um die bisher auf dem Werksgelände ansässigen Mitarbeiter von Werkunternehmen künftig außerhalb des Betriebs zu wissen. Dies ist u. a. Folge der kontinuierlichen Rechtsprechung, die Leiharbeitnehmer mit immer mehr Rechten ausstattet (vgl. dazu auch den BB-Kommentar von Lipinski in diesem Heft auf S. 2432) und die vor dem Hintergrund von Werkverträgen schnell Umgehungsversuche dieser Rechtspflichten wittert. Es soll künftig keinerlei Verdacht mehr für eine wie auch immer geartete Weisungskette zwischen Audi-Mitarbeitern und den Entwicklern aus fremden Firmen bestehen. Zudem wird sich die neue Regierung intensiv mit der Vermeidung von Lohndumping durch Werkverträge kümmern müssen. Auch hier sind Unternehmen teilweise ihrer Zeit schon voraus. So hat sich beispielsweise die Meyer-Werft bereits jetzt freiwillig eine Sozialcharta auferlegt, die den Nachunternehmern einen Mindestlohn von brutto Euro 8, 50 pro Stunde abverlangt.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

1 Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

ArbG Berlin: Stichtagsabhängige Eingruppierung in die Untergruppe

1) Die Eingruppierung der Tätigkeit einer Verwalterin/eines Verwalters einer Verkaufsstelle/Filiale im Sinne der Gehaltsgruppen K4 und K5 des § 2 B. ETV erfolgt zusätzlich in Untergruppen im Sinne von § 2 A. b) ETV, welche danach differenzieren, ob ...

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