Alle Hersteller eines Produkts müssen europaweit auch die Verantwortung für dessen Verpackung im Sinne der Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernehmen (sog. erweiterte Produktverantwortung). In Deutschland regelt die Umsetzung dieser Vorgaben das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen
Alle Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind von den Herstellern an einem dualem System zu beteiligen (z. B. Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH); bei diesen Verpackungen handelt es sich um sog. "systembeteiligungspflichtige Verpackungen" (§ 3 Abs. 8 VerpackG). Endverbraucher ist dabei jeder, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt (§ 3 Abs. 10 VerpackG).
Registrierungspflicht
Bevor die Hersteller und Vertreiber (Handel einschließlich (Online-)Versandhandel) die Verpackungen in den Verkehr bringen, sind sie nach § 9 Abs. 1 VerpackG zur Registrierung verpflichtet.
Ab dem 1.7.2022 gilt eine Registrierungspflicht für alle Verpackungen im Verpackungsregister LUCID. Registriert sich ein Hersteller bis zu diesem Datum nicht, darf er ab diesem Zeitpunkt keine verpackte Ware mehr in Deutschland vertreiben.
Zuständig für die Registrierung und Überwachung ist die Behörde "Zentrale Stelle Verpackungsregister" als zentrales Kontrollorgan. Sie wird von den (dualen) Systemen und Betreibern von Branchenlösungen gemäß ihrem jeweiligen Marktanteil finanziert. Die Behörde ist mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet und unterliegt der fachlichen Aufsicht durch das Umweltbundesamt.
Beteiligung an (Dualen) Systemen
Jeder Hersteller muss für die Verwertung seiner in den Handel gebrachten Verpackungen einen Vertrag mit einem der in Deutschland derzeit existierenden 11 Systeme abschließen. Bei de...