Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Betriebsratswahl 2018 – alte und neue Fehler vermeiden! (BB 2017, Heft 30, S. 1717)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Überblick

Alle (vier) Jahre wieder: Die regelmäßigen Betriebsratswahlen stehen vor der Tür. Vom 1.3. bis zum 31.5.2018 werden neue Betriebsräte gewählt. Aufgrund der zunehmenden Komplexität betriebsverfassungsrechtlicher Strukturen steigt auch die Fehleranfälligkeit der Wahlen. Der nachfolgende Beitrag soll unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung die wesentlichen Fallstricke bei der Durchführung einer ordnungsgemäßen Wahl aufzeigen. Teil 2 des Beitrages (erscheinend demnächst) beschäftigt sich mit den Praxisproblemen nach einer durchgeführten Wahl.

I. Einleitung

Die Wahlbeteiligung bei Betriebsratswahlen ist auch in Zeiten schwindender gewerkschaftlicher Organisation vergleichsweise hoch. Nach einer Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft[1] haben bei den letzten turnusmäßigen Betriebsratswahlen 2014 in Betrieben, in denen bereits Betriebsräte gebildet waren, rund 77 Prozent der Beschäftigten an den Betriebsratswahlen teilgenommen. Das Interesse der Arbeitnehmer an einer sachgerechten Interessenvertretung spiegelt sich im Wunsch der Arbeitgeber wider, einen Verhandlungspartner für belastbare Regelungen zu haben. Fehler im Wahlverfahren können erhebliche Risiken bezüglich einer Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl mit sich bringen.

Die turnusmäßigen Wahlen werden aufgrund der langen Vorlauffrist in aller Regel durch die Beteiligten sachgerecht vorbereitet und durchgeführt. Der Teufel steckt jedoch im Detail: Die rechtliche Entwicklung ist seit der letzten Wahl nicht stehen geblieben; viele Nuancen des Wahlverfahrens sind seither durch Entscheidungen der Arbeitsgerichte nachgeschärft worden. Eine erneute Auseinandersetzung mit den wesentlichen Wahlvorschriften lohnt damit in jedem Fall.

[1] Stettes, IW-Trends 1/2015, 3 ff.

II. Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl

1. Bestimmung des Betriebs – "wo" wird gewählt?

Die ordnungsgemäße Durc...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren