Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
Zusammenfassung
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen werden eingesetzt, um den Schutz der Beschäftigten vor Verletzungen an Gefahrstellen kraftbetriebener Arbeitsmittel zu bewirken. Die kraftbetriebenen Arbeitsmittel müssen allerdings für diese Schutzmaßnahme geeignet sein.
1 Grundlagen
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) sind Einrichtungen, bei denen ein Schaltvorgang durch Veränderung optischer, elektromagnetischer, elektrostatischer oder anderer Felder ausgelöst wird.
Beispiele für berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen:
- Lichtvorhänge,
- Lichtschranken,
- Lichtgitter oder
- Kontaktmatten.
Eine BWS ist so weit von einer Gefahrstelle entfernt angebracht, dass die Personenbewegung nach Auslösung der BWS nicht ausreicht, die Gefahrstelle zu erreichen, bevor die gefährliche Bewegung gestoppt ist.
Bei der Installation von BWS werden daher berücksichtigt:
- Gefahrstellen (wo können Quetsch- und Scherstellen oder Einzugstellen auftreten?),
- gefahrbringende Bewegungen (z. B. Schließ- oder Schnittbewegungen von Werkzeugen),
- Gefahrbereiche (wo kann der Mensch in die Nähe einer Gefahrstelle gelangen?).
Eine BWS verfügt über ein Schutzfeld. Kommen Personen oder Körperteile (z. B. die Hand) in das Schutzfeld, dann wird durch jeweils geeignete Sensoren die gefährliche Bewegung von kraftbetriebenen Arbeitsmitteln unterbrochen.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass das Arbeitsmittel über eine Nachlaufzeit und damit verbunden einen Nachlaufweg verfügt. Ebenso verfügt eine BWS über eine Ansprechzeit (Zeit zwischen dem Eindringen in das Schutzfeld und der Auslösung des Schaltvorgangs).
2 Kennzeichnung
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen müssen über folgende Kennzeichnung verfügen:
- Hersteller oder Lieferant,
- Typ,
- Baujahr,
- Fabriknummer,
- zulässige Betriebsumgebungstemperatur,
- Ansprechzeit und
- Hindernisgröße.
3 Fremdeinflüsse
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