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Beitragsgruppen / Sozialversicherung

Timo Geiger
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1 Angabe von Beitragsgruppen

Da die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich in der gleichen Weise berechnet werden, kann der Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Allgemeinen in einem Arbeitsgang errechnet werden. Weil der Anspruch auf die Beiträge jedoch nicht alleine dem Gesundheitsfonds, sondern ihrem Anteil entsprechend der Pflegekasse, den Trägern der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit zusteht, muss die Krankenkasse den Gesamtsozialversicherungsbeitrag aufteilen. Damit die Krankenkasse dazu in der Lage ist, hat der Arbeitgeber die Beiträge nach Beitragsgruppen getrennt nachzuweisen.

Besondere Beitragsgruppen sind vorgesehen für die Umlagebeträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit "U1"[1] und bei Mutterschaft "U2"[2]) sowie für die Insolvenzgeldumlage.

[1]

S. Umlageverfahren bei Krankheit.

[2]

S. Umlageverfahren bei Mutterschaft.

2 Beitragsgruppen in Ziffern

Die Beitragsgruppen sind in den Meldungen mit dem 4-stelligen numerischen Schlüssel zu verschlüsseln. Die Beiträge sind im Beitragsnachweis-Datensatz nach Beitragsgruppen getrennt anzugeben.

Die Beitragsgruppen werden im Beitragsnachweis numerisch aufgeführt. Es gelten folgende Schlüssel, die sich aus dem Beitragsgruppenschlüssel eines Versicherungszweiges ableiten:

 
Beitrag zur Krankenversicherung  
kein Beitrag 0000
allgemeiner Beitrag 1000
ermäßigter Beitrag 3000
Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung 4000
Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung 5000
Pauschalbetrag für geringfügig Beschäftigte 6000
Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung  
Firmenzahler 9000
Beitrag zur Rentenversicherung  
kein Betrag 0000
voller Betrag 0100
halber Betrag (Arbeitgeber) 0300
Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte 0500
Beitrag zur Arbeitslosenve...

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