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Arbeitszeugnis: Arten / 2.2 Vorläufiges Zeugnis

Stephan Wilcken
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Ist das Arbeitsverhältnis zwar noch nicht beendet, ist das Ende aber absehbar, entsteht der Anspruch auf ein vorläufiges Zeugnis. Dies ist vor allem der Fall, wenn

  • das Arbeitsverhältnis befristet ist,
  • bereits ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde oder
  • bereits die Kündigung ausgesprochen wurde.

Das vorläufige Zeugnis bescheinigt den Verlauf des fast vollständig abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses und dient dazu, dass der Arbeitnehmer sich anderweitig bewerben kann.

Das vorläufige Zeugnis wird in der Praxis vor allem dann erteilt, wenn der Arbeitnehmer nach Abschluss des Aufhebungsvertrags oder direkt nach Ausspruch der Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt ist.

 
Praxis-Beispiel

Muster: Vorläufiges qualifiziertes Zeugnis

Frau Maria Musterfrau arbeitet seit dem 1.1.2021 als Projektleiterin in unserem Unternehmen.

Im Rahmen dieser Tätigkeit ist Frau Musterfrau für folgende Aufgaben verantwortlich:

  • Definition der Projektziele,
  • organisatorische Gestaltung des Projekts,
  • Durchführen von Wirtschaftlichkeitsrechnungen,
  • effiziente Aufteilung der Ressourcen,
  • interne und externe Koordination und Kommunikation,
  • Dokumentation und Berichte,
  • Projektsteuerung und Projektcontrolling.

Frau Musterfrau überzeugt uns mit ihren vielseitigen und guten Fachkenntnissen, die sie jederzeit sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzt. Ihr Denkvermögen und ihre schnelle Auffassungsgabe lassen sie auch für schwierige Probleme stets gute Lösungen finden. Frau Musterfrau erledigt ihre Aufgaben mit großem Engagement und persönlichem Einsatz während ihrer gesamten Beschäftigungszeit in unserem Unternehmen. Auch in Situationen mit erheblichem Arbeitsaufkommen erweist sie sich immer als in hohem Maße belastbar.

Sie arbeitet stets zügig, umsichtig, sorg...

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