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§ 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung

Björn Retzlaff, Alexander Madorski
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Rz. 93

Muster 9.13: Berufungsbegründung

 

Muster 9.13: Berufungsbegründung

An das

Oberlandesgericht _________________________

Berufungsbegründung

In dem Rechtsstreit

der Bauunternehmens GmbH _________________________, _________________________ (Anschrift)

– Beklagten und Berufungsklägerin –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

gegen

Herrn _________________________

– Kläger und Berufungsbeklagten –

Prozessbevollmächtigte der I. Instanz: Rechtsanwälte _________________________

wegen Ansprüchen aus Werkvertrag

_________________________ (Aktenzeichen Berufungsinstanz)

Berufungsstreitwert: _________________________

begründen wir die mit Schriftsatz vom _________________________ eingelegte Berufung des Beklagten innerhalb der (verlängerten) Begründungsfrist.

Wir werden beantragen,

 
  das am _________________________ verkündete Urteil des Landgerichts _________________________ abzuändern und die Klage abzuweisen.

Es wird weiter beantragt,

 
  Vollstreckungsschutz und Sicherheitsleistung
  (ggf. mögliche alternative Anträge: auch bei Berufung Kläger/in
  das am _________________________ verkündete Urteil des Landgerichts _________________________ teilweise abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen.
  das am _________________________ verkündete Urteil des Landgerichts _________________________ abzuändern und die Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin _________________________ EUR zu zahlen.
  das am _________________________ verkündete Urteil des Landgerichts_________________________ teilweise abzuändern und die Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin _________________________ EUR zu zahlen.)

Begründung:

I. Sachverhalt

Die Beklagte führte im Auftrag des Klägers an dessen Bauvorhaben in _________________________ Rohbauarbeiten durch. Die Parteien vereinbarten die Geltung der VOB/B. Nach Durchführung der Arbeiten und Abnahme rügte der Kläger die folgenden Mängel: _________________________.

Die Beklagte besichtigte die gerügten Mängel und stellte fest, dass ihre Werkleistung sowohl den allgemein anerkannten Regeln der Technik als auch den vertraglichen Vereinbarungen entsprach.

Das Landgericht hat der auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten gerichteten Klage des Bauherrn nach Beweisaufnahme dennoch stattgegeben.

II. Umfang der Anfechtung

Das Landgericht hat die Beklagte zu Unrecht zum Ersatz von Mängelbeseitigungskosten verurteilt. Das Urteil wird deshalb in vollem Umfang zur Überprüfung durch das Berufungsgericht gestellt.

III. Rechtsverletzung

Das Landgericht hat die materiell-rechtlichen Voraussetzungen eines Anspruches auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten zu Unrecht angenommen.

Der Vertrag verpflichtete die Beklagte zu Errichtung des Rohbaus mit Ausnahme der _________________________-Arbeiten.

 
  Beweis: anliegender Bauvertrag

Diese Leistungen erbrachte die Beklagte ordnungsgemäß. Am _________________________ hat der Kläger die Arbeiten abgenommen. Es wurde das anliegende Abnahmeprotokoll unterzeichnet.

 
  Beweis: Abnahmeprotokoll

Die mit Schreiben des Klägers vom _________________________ gerügten Mängel liegen nicht vor.

Das Landgericht gelangte infolge einer fehlerhaften Beweiswürdigung zu dem Ergebnis, der festgestellte Zustand des Bauwerks beinhalte Mängel der von der Beklagten erbrachten Bauleistung. Das Landgericht hat die Ausführungen des Sachverständigen _________________________ missverstanden und ist dem Antrag der Beklagten auf Anhörung des Sachverständigen verfahrensfehlerhaft nicht gefolgt.

(In Betracht kommende Angriffe gegen ein erstinstanzliches Gutachten):

Der Sachverständige _________________________ hat in seinem schriftlichen Gutachten vom _________________________ dargelegt, dass _________________________ (kurze Zusammenfassung der Feststellungen des Sachverständigen). Diese Ausführungen hat das Landgericht zu Unrecht als eine ausreichende Grundlage für seine Entscheidung angesehen.

a) Die Auffassung des Sachverständigen, die erbrachten Leistungen entsprächen nicht den anerkannten Regeln der Technik, ist unzutreffend. Die Anforderungen an die hier geschuldeten Bauleistungen sind in der DIN _________________________ näher beschrieben. Danach gilt, dass _________________________ (detaillierte Darstellung der technischen Anforderungen). Der Sachverständige übersieht, dass die von ihm angenommen technischen Anforderungen für das Gewerk der Beklagten nicht gelten.

 
  Beweis:

Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens

hilfsweise Anhörung des Sachverständigen

b) Die Ausführungen des Sachverständigen und ihre Würdigung durch das Landgericht sind widersprüchlich. _________________________ (konkrete Darstellung)

c) Das Landgericht hat sich nicht mit den Ausführungen des von der Beklagten beauftragten Privatgutachters auseinandergesetzt, der im Einzelnen auf die Mängel des vom Gericht eingeholten Gutachtens hingewiesen hat. Darin liegt ein Verfahrensfehler, denn wenn eine Partei ein dem gerichtlichen Gutachten substantiiert widersprechendes Privatgutachten vorlegt, muss das Gericht zu erke...

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