A. Einführung
I. Versicherungsbedingungen
Rz. 1
Nach der Deregulation des Versicherungsmarktes haben die Versicherer die unterschiedlichsten Bedingungsausprägungen auf den Markt gebracht. Die Unterschiede finden sich vor allem in den versicherten Ereignissen, bei dem versicherten Personenkreis und beim Selbstbehalt.
Bis zur Deregulierung des Versicherungsmarktes im Jahr 1994 waren den Verträgen, die sich auf die Reisegepäckversicherung bezogen, regelmäßig die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Reisegepäck (AVBR) unterlegt, in älteren Verträgen die AVBR 1980, in neueren die AVBR 1992. Diese Versicherungsbedingungen unterlagen noch der vorherigen Prüfung und Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV), heute Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese vorherige Bedingungsaufsicht ist seit 1994 entfallen.
Neben den Unterschieden im Versicherungsumfang ist auch die Produktvielfalt gestiegen. Es gibt sowohl Einzelversicherungsverträge als auch vertraglich zusammengefasste Bündelungen der verschiedensten Versicherungsverträge, z.B. eine Kombination von Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck- und Auslandsreisekranken-Versicherung. Aber auch die Dauer des Versicherungsschutzes, z.B. nur für eine konkrete Reise oder Jahresverträge, der Vertriebsweg, z.B. als Annex zu einem Reisevertrag, separat online, klassisch über eine Agentur oder als zusätzliche Leistung einer Kreditkarte bzw. bei der Mitgliedschaft in einem Automobilclub sind sehr verschieden (vgl. Rdn 125). Diese nur exemplarische Aufzählung zeigt, wie zersplittert dieses Segment ist. Auf alle Ausprägungsarten kann daher nicht im Einzelnen eingegangen werden.
Diese Darstellung berücksichtigt die vom GDV unverbindlich vorgeschlagenen Musterbedingungen. Grundlage hierfür sind die AVB Reisegepäck 1992/2021....