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§ 6 Tabellen / H. Wirtschaftliche und sozialversicherungsrechtliche Daten

Jürgen Jahnke
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Rz. 191

Weiterführende Informationen zu arbeitsmarktpolitischen, wirtschaftlichen und sozialversicherungsrechtlich relevanten Fakten sind im Internet erhältlich (auch § 1 Rdn 330).

I. Arbeitsendalter

 

Rz. 192

 

Hinweis

Siehe auch § 1 Rdn 323 ff. Zu europäischen Zahlen: https://ec.europa.eu/eurostat/web/main/data/database.

1. Gesetzliche Rentenversicherung

a) Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

aa) Rentenreform ("Rente mit 67")

 

Rz. 193

Das Renteneintrittsalter wurde mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz[186] nach hinten verschoben. Die Übergangsvorschriften (§§ 235 ff. SGB VI) für Geburtsjahre vor 1964 sind zu beachten.

[186] Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) v. 20.4.2007, BGBl I 2007, 554, in Kraft getreten zum 1.1.2008. Siehe zur Gesetzesbegründung BT-Drucks 16/3794 v. 12.12.2006.

bb) Regelaltersrente, § 35 SGB VI

 

Rz. 194

Nach § 35 SGB VI besteht Anspruch auf Regelaltersrente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (i.d.R. fünf Beitragsjahre, § 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt ist. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ist schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben, beginnend 2012 (§ 235 SGB VI). Für Versicherte der Jahrgänge 1947–1964 gilt eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze. Von 2031 an wird die Regelaltersrente dann nur noch mit 67 Jahren gezahlt werden.

 

Rz. 195

 

Tabelle 6.33: Anhebung des gesetzlichen Rentenalters in der Rentenversicherung

Geburtsjahr Anhebung auf
Lebensjahr Monate
bis 1946 65 0
1947 65 1
1948 65 2
1949 65 3
1950 65 4
1951 65 5
1952 65 6
1953 65 7
1954 65 8
1955 65 9
1956 65 10
1957 65 11
1958 66 0
1959 66 2
1960 66 4
1961 66 6
1962 66 8
1963 66 10
ab 1964 67 0

cc) Rentenreform 2014 ("Rente mit 63")

 

Rz. 196

Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung[187] wurde besonders langjährig Versicherten ein vorzeitiger Rente...

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