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§ 56 Beschlagnahme und vorläufige Entziehung (§ 94 bzw. § 111a StPO)

Hans-Jürgen Gebhardt
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A. Allgemeines

I. Vor dem Urteil

 

Rz. 1

Der im Urteil ausgesprochenen Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) geht bei Straftaten gem. §§ 315c ff. StGB und § 142 StGB (mit bedeutendem Schaden) regelmäßig die Beschlagnahme gem. § 94 StPO oder die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO voraus.

II. Rechtsfolge

 

Rz. 2

Beschlagnahme und vorläufiger Entzug heben die Fahrerlaubnis nicht auf, sie wirken lediglich wie ein Fahrverbot. Sie sind als Präventivmaßnahme verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NStZ 1982, 78; DAR 1998, 466; NZV 2005, 379).

 

Rz. 3

 

Achtung: Unterschiedliche Strafandrohung

Nimmt der Betroffene dennoch am Straßenverkehr teil, hängt die Höhe der Strafe davon ab, ob die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen oder lediglich beschlagnahmt worden war. § 1 Abs. 2 StVG, der die Teilnahme am Straßenverkehr trotz vorausgegangener Beschlagnahme der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, hat im Vergleich zu § 21 Abs. 1 StVG, der das Fahren nach vorausgegangener vorläufiger Entziehung regelt, nur eine halb so hohe Strafandrohung.

III. Eintragung in Flensburg

 

Rz. 4

Anders als die Beschlagnahme oder Sicherstellung wird die vorläufige Entziehung durch den Richter gem. § 111a StPO ins Fahreignungsregister eingetragen (§ 28 Abs. 3 Nr. 2 StVG) und nach rechtskräftigem Entzug oder Aufhebung des Beschlusses wieder gelöscht (§ 29 Abs. 3 S. 3 StVG).

IV. Im Ausland begangene Taten

 

Rz. 5

Die Fahrerlaubnis kann unter bestimmten Umständen in Deutschland auch nach im Ausland begangenen Verkehrsverstößen entzogen werden.[1]

[1] Janker/Albrecht, DAR 2009, 314.

B. Beschlagnahme, § 94 StPO

I. Voraussetzungen

1. Kraftfahrzeug

 

Rz. 6

Im Gegensatz zu §§ 316 ff StGB genügt hier nicht das Führen eines Fahrzeugs; die strafrechtliche Entziehung der Fahrerlaubnis ist vielmehr nur möglich, wenn der Täter ein Kraftfahrzeug geführt hat. Deshalb macht sich der fahruntüchtige Radfahrer zwar nach § 316 StGB strafbar, die Fahrerlaubnis kann ihm jedoch nicht auf der Grundlag...

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