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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Abmahnschreiben (Verstoß gegen § 5 EFZG)

Dr. Stephan Pauly
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Rz. 383

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Muster 4.34: Abmahnschreiben (Verstoß gegen § 5 EFZG)

Sie haben sich am _________________________ erst um 14.30 Uhr bei Ihrem Vorgesetzten krankgemeldet, obwohl Arbeitsbeginn 9.00 Uhr ist. Sie haben bisher keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt und fehlen deshalb seit dem _________________________ unentschuldigt.

Sie sind nach § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Bei privat Versicherten: Sie sind außerdem nach § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgenden Arbeitstag vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Bei Versicherten einer gesetzlichen Krankenversicherung: Sie sind außerdem nach § 5 Abs. 1a EFZG verpflichtet, das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen und sich eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer aushändigen zu lassen, damit die entsprechende elektronische Meldung vom AG abrufbar ist.

Diesen Verpflichtungen sind Sie nicht nachgekommen. Somit liegt ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG und bei Privatversicherten: gegen die Nachweispflicht gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG/ bei Versicherten einer gesetzlichen Krankenversicherung: die Verpflichtung, das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen zu lassen gem. § 5 Abs. 1a EFZG vor. Dieser Verstoß gegen die Ihnen nach § 5 Abs. 1 EFZG obliegende Anzeige- und bei Privatversicherten: Nachweispflic...

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