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§ 21 Insolvenzrecht

Michael Merten
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A. Beratung des Schuldners oder geschäftsführender Organe im Vorfeld eines drohenden Insolvenzverfahrens

I. Typischer Sachverhalt

 

Rz. 1

Mandant M ist Geschäftsführer der A-GmbH. Geschäftsgegenstand ist der Handel mit Baustoffen. Zu dem firmeneigenen Fuhrpark gehören vier Kraftfahrzeuge. Außerdem sind drei Fahrzeuge geleast. Der Betriebssitz befindet sich auf einem Grundstück, welches M kurz vor der Geschäftsgründung geerbt und in die Gesellschaft eingebracht hat. Vor fünf Jahren hat die A-GmbH zusätzlich Büroräume in der Stadt angemietet. Die Mietverträge haben eine Laufzeit von zehn Jahren. Wegen der Ansiedlung einer Konkurrenzfirma in der Nachbarschaft hat die A-GmbH vor etwa zwei Jahren einige Stammkunden verloren und dadurch Umsatzeinbußen erlitten. Bislang wurden die stetig einbrechenden Umsätze durch den Kontokorrentkredit bei der Hausbank aufgefangen. Der Vertrag wurde gekündigt. Verschiedene Kunden haben ihre Rechnungen nicht bezahlt. Die Miete ist rückständig, die Steuergläubiger haben Verbindlichkeiten aus Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer angemahnt.

M möchte wissen, ob und wenn ja, welche Zahlungen er aus den voraussichtlich im kommenden Monat eingehenden Geldern leisten sollte.

Der Gesellschafter der A-GmbH, der bereits vor einiger Zeit zur Krisenbewältigung mit einem Darlehen eingesprungen war, möchte sein Geld zurück und droht anderenfalls damit, seinerseits einen Insolvenzantrag über das Vermögen der A-GmbH zu stellen.

M fürchtet, dass einige Mitarbeiter zur Konkurrenz wechseln, wenn die Gehälter nicht bezahlt werden. Nach Einschätzung des M könnte die A-GmbH nach Neuordnung weitergeführt werden. Einer geordneten Sanierung steht aber schon jetzt der Druck der Bank und des Vermieters entgegen.

M hat nichts dagegen, wenn das Geschäft an einen neuen Inhaber übertragen wird.

Nunmehr möchte M wissen,

▪ ob die A-GmbH tatsächlich schon "insolvenzreif" ist und in diesem Falle sofort ein Ins...

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