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§ 20 Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten / 1. Sic-non-Fall

Dr. Daniel Faulenbach, Peter Friedhofen
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Rz. 73

Ein Sic-non-Fall liegt vor, wenn der erhobene Anspruch nur auf eine Anspruchsgrundlage gestützt werden kann, die eindeutig in die Rechtswegzuständigkeit des angerufenen Gerichtes fällt und dabei fraglich oder bestritten ist, ob die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage vorliegen.

 

Rz. 74

 

Beispiele

▪ Der Kläger, der nach Auffassung der Beklagten als selbstständiger Handelsvertreter eingestellt und beschäftigt worden ist, wendet sich gegen eine ordentliche Kündigung seines Rechtsverhältnisses mit dem Feststellungsantrag nach § 4 Abs. 1 S. 1 KSchG mit der Begründung, er habe in Wahrheit mit einem solchen Grad persönlicher Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit Arbeit geleistet, sodass sein Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis zu werten sei und deshalb sei die ordentliche Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG sozial ungerechtfertigt. Der Antrag lautet: "Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht und dieses nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom aufgelöst worden ist."
▪ Der im Handelsregister eingetragene Fremdgeschäftsführer einer GmbH wendet sich gegen die ordentliche Kündigung des der Organbestellung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses mit der Klage nach § 4 Abs. 1 S. 1 KSchG und behauptet dazu, er stehe zur Beklagten nicht in einem freien Dienstverhältnis, sondern aufgrund des Grades der persönlichen Abhängigkeit in einem Arbeitsverhältnis.
 

Rz. 75

In den Beispielsfällen ist die sog. Rechtswegkompetenz der Arbeitsgerichte für die Entscheidung über Bestehen der Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zweifellos gegeben. In den vorgenannten Fällen ist der Vortrag des Klägers, er sei Arbeitnehmer, sowohl für die Rechtswegzuständigkeit des angerufenen Arbeitsgerichtes ...

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