Rz. 77
Baumängelprozesse sind Sachverständigenprozesse. Nicht umsonst werden Sachverständige in Bauprozessen mitunter als die "heimlichen Richter" bezeichnet. Die Gerichte entscheiden Rechtsstreitigkeiten in der Regel – und oft unkritisch – entsprechend den Feststellungen der Sachverständigen. Der Prozessanwalt kommt daher nicht umhin, sich nicht nur intensiv mit rechtlichen Fragen, sondern auch den Gutachten und dem Verhalten der Sachverständigen im Prozess auseinanderzusetzen. Folgende Aspekte erscheinen dem Verfasser aufgrund seiner praktischen, subjektiven Erfahrung besonders relevant:
Rz. 78
Bei der Auswahl des Sachverständigen fragen die Gerichte häufig bei den Parteien Vorschläge für geeignete Sachverständige ab. Das ist sowohl zur Gewährung des rechtlichen Gehörs als auch aufgrund der meist größeren Sachnähe der Parteien sinnvoll, oft aber vergebliche Liebesmüh. Denn in der ohnehin von wechselseitigem Misstrauen geprägten Prozesssituation wird jede Partei oft schon aus Prinzip die von der Gegenseite vorgeschlagenen Sachverständigen ablehnen und entsprechende Gründe suchen.
Rz. 79
Oft ist es daher sinnvoller, wenn das Gericht einen spezialisierten Verband oder eine spezialisierte Kammer nach Vorschlägen anfragt. Jedenfalls, wenn gegenüber dem Verband/der Kammer die zu erwartende Aufgabenstellung vorab wenigstens grob skizziert bzw. gegebenenfalls auch mit diesen diskutiert wird, können häufig geeignete Sachverständige gefunden werden; und zwar in vielen Fällen zielgenauer als bei einer mehr oder weniger unreflektierten Auswahl einer Person aus allgemein zugänglichen Sachverständigenlisten. Eine solche Vorgehensweise können die Parteien auch anregen.
Rz. 80
Gerade bei Spezialsachverhalten ist es zudem wichtig, dass ein mit der Materie wirklich vertrauter Fachmann die...