An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
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Az. _________________________
Nachlassverfahren _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________
Ich bin Testamentsvollstrecker nach dem am _________________________ verstorbenen Erblasser _________________________. Auf die Nachlassakten nehme ich Bezug.
In meiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker beantrage ich:
Die Anordnung des Erblassers _________________________ in seinem privatschriftlichen Testament vom _________________________, eröffnet durch das Amtsgericht – Nachlassgericht – am _________________________, mit dem Inhalt:
"Das ehemalige Betriebsgrundstück der Fa. Mineralöl-GmbH darf nicht unter einem Preis von 1,5 Millionen EUR verkauft werden."
wird außer Kraft gesetzt.
Begründung:
Die Anordnung des Erblassers in seinem privatschriftlichen Testament vom _________________________ stellt eine Verwaltungsanordnung i.S.d. § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB dar, welche vom Unterfertigten als Testamentsvollstrecker zu befolgen wäre. Der Verkauf des Grundstücks ist im Hinblick auf die vom Erblasser angeordnete Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Miterben erforderlich. Ferner wird der Verkaufserlös für die notwendige Begleichung von erheblichen Nachlassverbindlichkeiten dringend benötigt, da die im Nachlass vorhandenen Geldmittel hierfür nicht ausreichen.
Der Unterfertigte hat sich unverzüglich mit Beginn seiner Tätigkeit um einen Verkauf des Grundstücks zu einem Verkaufspreis entsprechend den vom Erblasser angeordneten Bedingungen bemüht. Im Hinblick auf erhebliche Altlaste...