Rz. 328
Hinweis
Siehe auch Rdn 416 ff., § 2 Rdn 275 ff.
Rz. 329
Verlässliche allgemeingültige Aussagen über ein Lebensarbeitszeitende sind – unabhängig vom Alterskegel der Fachkräfte – nicht mehr zu treffen. Altersgrenzen unterliegen mittlerweile einer erheblichen Fluktuation, die nicht nur bundesrechtliche, sondern auch europarechtliche Ursachen hat. Notwendig ist daher eine regelmäßige Information über die aktuell gültige Rechtslage.
(1) Information
Rz. 330
Als Informationsquellen stehen u.a. zur Verfügung:
(a) Statistik-Behörden
Rz. 331
Allgemeine und spezielle Statistiken dienen zur Unterstützung der Beweisführung im Rahmen der § 252 BGB, § 287 BGB:
| ▪ |
Statistisches Bundesamt (www.destatis.de), Statistische Landesbehörden; |
| ▪ |
Online-Statistikportal der DRV (www.statistik-rente.de); |
| ▪ |
Europäische Kommission, Eurostat ("Der Schlüssel zur europäischen Statistik") (http://ec.europa.eu/eurostat/web/main/home); |
| ▪ |
Monatsberichte der deutschen Bundesbank, Statistischer Teil (https://www.bundesbank.de/de/publikationen/berichte/monatsberichte). |
(b) Drittleistungsträger
Rz. 332
Drittleistungsträger sind z.T. zur Auskunft verpflichtet. Sie halten bereits in ihrem Internetauftritt u.a. auch arbeitsmarktpolitische Informationen vor:
| ▪ |
Arbeitsverwaltung (www.arbeitsagentur.de); |
| ▪ |
Internetseiten der deutschen Rentenversicherer (z.B. www.deutsche-rentenversicherung.de, www.deutsche-rentenversicherung-bund.de); |
| ▪ |
Gesetzliche Unfallversicherung (www.dguv.de); |
| ▪ |
Dienstherrenstatistik (z.B. im Länderhaushalt). |
(c) Internet
Rz. 333
Das Internet enthält lawinenhaft Informationen. Die Kunst der Bearbeitung besteht darin, diese Informationsflut in den Griff zu bekommen, sie auszuwerten und angemessen zu bewerten.
Rz. 334
Informationen bieten u.a.
| ▪ |
Internetauftritt von individuelle... |