Rz. 604
Ist der zu kapitalisierende Betrag in der Höhe variabel (Differenzberechnung) oder beginnt der Schaden erst in der Zukunft (aufgeschobene Rente), muss dies auch zu unterschiedlicher Berechnung führen.
a) Aufgeschobene Rente
Rz. 605
Die nachfolgende Abbildung 1.4 (Rdn 606) zeigt, wie eine erst in zehn Jahren beginnende jährliche Rente bereits "heute" (also vor erstmaliger Fälligkeit) mit einem Betrag versehen ist, der sich zunächst bis zum ersten Fälligkeitszeitpunkt nur aufzinst und sich erst danach durch Entnahme der dann jeweils fällig werdenden Leistungen bis zum letzten Fälligkeitstermin hin schließlich auf null abbaut. Siehe ergänzend Rdn 281.
Rz. 606
Abbildung 1.4: Aufgeschobene Rente
Rz. 607
Die Abbildung 1.5 (Rdn 608) zeigt auf, dass eine sofort einsetzende Rente ab dem zehnten Jahr einen parallelen Verlauf zur aufgeschobenen Rente nimmt.
Rz. 608
Abbildung 1.5: Unmittelbar einsetzende Rente – Aufgeschobene Rente
b) Teil-Zeiträume
Rz. 609
Bleibt der für die Zukunft zu kapitalisierende Betrag nicht gleich (z.B. bei Unterhaltsschaden mehrerer Berechtigter, Verdienstausfall und daraus resultierendem Rentenminderungsschaden oder berufliche Veränderungen), ist diesen Veränderungen durch Differenzfaktoren bei der Kapitalisierung Rechnung zu tragen (siehe auch Rdn 625).
Rz. 610
Der gesamte Zeitraum, über den hinweg die Forderung kapitalisiert werden soll, wird dann in Teil-Zeiträume mit den jeweils hierzu gehörenden Kapitalisierungsfaktoren zerlegt. Es wird dann für jeden Teilzeitraum eine getrennte Berechnung durchgeführt.
Rz. 611
Beispiel 1.12
An den Verletzten V sollen von "heute" an für einen Zeitraum von vier Jahren Renten i.H.v. monatlich 1.000 EUR gezahlt werden.
| ▪ |
Nach dem 4. (also ab dem 5.) Jahr sind monatlich nur noch 500 EUR bis zum 20. Jahr zu berücksichtigen, |
| ▪ |
nach dem 20. (also ab dem 21.) fü... |