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Geringfügig entlohnte Beschäftigung, Privathaushalt, Arbeitsvertrag

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Kurzbeschreibung

Anstellungsvertrag für eine private Haushaltshilfe in einem 603 EUR-Job (Minijob).

  • Vertrag

Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Ausgangssituation

Eine Haushaltshilfe soll im Rahmen eines "Minijobs" im Privathaushalt angestellt werden, und zwar vom Grundgedanken her auf Dauer. Für eine solche unbefristete geringfügig entlohnte Beschäftigung dient dieses Muster. Dabei handelt es sich in arbeitsrechtlicher Hinsicht um ein echtes Arbeitsverhältnis und einen Unterfall der Teilzeitarbeit. Die Hauptbedeutung der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Privathaushalt liegt jedoch in der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung durch die pauschalierte Abgabenpflicht.

Nicht geeignet ist dieses Muster dagegen für folgende Situationen:

  • Die Aushilfskraft soll als geringfügig entlohnte Beschäftigte/r im Betrieb bzw. Unternehmen angestellt werden.
  • Die Aushilfskraft wird nach dem voraussichtlichen Arbeitsanfall regelmäßig mehr als 603 EUR verdienen. Dann führt an einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung z. B. in Teilzeit kein Weg vorbei.
  • Sofern die Aushilfskraft nur befristet eingestellt werden soll, etwa als Elternzeitvertretung oder als echte Aushilfe im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung, ist dieses Muster entsprechend anzupassen.
  • Die Aushilfskraft soll als freie/r Mitarbeiter/in, d.h. als selbstständiger Dienstleister tätig werden.
  • Die Aushilfskraft ist Praktikant/in, Volontär/in oder Auszubildende/r.

Rechtlicher Hintergrund

Auf geringfügig entlohnte Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf Arbeitnehmer mit höherer Wochenarbeitszeit. Somit

  • haben diese nach mindestens 4-wöchiger Dauer des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Urlaub, es sei denn, die Beschäftigung dauert insgesamt weniger als einen Monat,
  • haben diese Anspruch auf die Zahlung des geset...

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