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Fräsmaschine / 2 Maßnahmen zur Unfallverhütung

Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
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Die Gefährdungen bei Fräsmaschinen entstehen insbesondere durch das Herausziehen von Werkstücken aus Spannvorrichtungen sowie durch das Bersten von Fräswerkzeugen und durch das Wegfliegen von

  • Werkstücken,
  • Spänen und
  • Werkzeugen.

Werkstücke müssen in geeigneten Spannvorrichtungen befestigt werden. Die Spannvorrichtungen wiederum müssen möglichst formschlüssig unter Aufbringung ausreichender Spannkräfte auf dem Spanntisch befestigt sein.

Das Wegfliegen von Spänen und kleinen Teilen kann sinnvoll mit einem Fangblech verhindert werden. Zum Schutz der Augen sollte trotz Fangblech immer ein Augenschutz (Schutzbrille) getragen werden.

Zwischen mehreren Arbeitsplätzen kann eine Sicherheitstrennwand mit Sicherheitsverglasung die umliegenden Arbeitsplätze oder Wege gegen umherfliegende Teile und Späne schützen.

An älteren Fräsmaschinen sind häufig noch ungeschützte und sich bewegende Maschinenteile (Umlenkrollen zur Kraftübertragung, Gelenkkupplungen, Vorschubverstellungen, Vorschubspindeln) zu finden. Diese müssen auch bei bereits vorhandenen und nicht neu in verkehrgebrachten Maschinen mit geeigneten Abdeckungen (Abdeckgitter) und oder Verkleidungen aus Blech, Kunststoff oder ähnlichem gesichert werden. Einen Bestandsschutz für offene und sich bewegende Maschinenteile gibt es nicht.

Handkurbeln und -räder zur Höhenzustellung oder manuellen Vorschubeinstellung dürfen nur so angebracht sein, dass ein Einziehen oder Fangen von Gliedmaßen oder Kleidung nicht möglich ist.

An Fräsmaschinen jeder Art dürfen nur unterwiesene Personen tätig werden.

Fräsmaschinen müssen gegen unbeabsichtigtes Einschalten gesichert sein. Der Hauptschalter sollte in der Aus-Stellung abschließbar sein. Es muß an Fräsmaschinen ein Not-Aus-Schalter angebracht sein, der nur nach separater Entsicherung ein Einschalten ...

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