Dipl.-Ing. Matthias Glawe
Elektrofachkraft ist kein Ausbildungsberuf. Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird i. d. R. dadurch nachgewiesen, indem elektrotechnisches Wissens im Rahmen der Berufsausbildung unabhängig von Form und Ort (Schule, Betrieb usw.) vermittelt wurde. Dies trifft insbesondere für die Aus- und Weiterbildungen in der Elektrobranche z. B. Elektroingenieur (bzw. Master oder Bachelor), -techniker, -meister oder -geselle zu. Ausbildungsbeispiele sind Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik, Systemelektroniker, Informationselektroniker Schwerpunkt Bürosystemtechnik oder Geräte- und Systemtechnik, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik. Die Qualifikation kann aber auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden, wobei der Nachweis zu dokumentieren ist.
Erfahrung bekommt man nur durch Praxis
Neben der fachlichen Ausbildung, werden von Elektrofachkräften auch ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verlangt. Diese erwirbt man erst während der Berufsausübung in den jeweiligen Unternehmen und/oder in speziellen Seminaren.
Eine Elektrofachkraft ist auf Grundlage dieser Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage, insbesondere elektrische Gefährdungen, aber auch mechanische, thermische u. a. Gefährdungen zu erkennen und zu beurteilen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen sowie die Arbeiten sach- und sicherheitsgerecht auszuführen.
Die Elektro-Allroundkraft gibt es nicht
Aufgrund der vielfältigen Arbeitsbereiche in der Elektrotechnik (Hoch- und Niederspannung, Gleich- und Wechselspannung, Fernmeldewesen, Energietechnik, Elektronik, Photovoltaik, usw.) gibt es keine Elek...