Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 4 Aufsichtsrat/Beirat

Die Tätigkeit als Aufsichtsrat und Beirat ist in § 15 Nr. 6 BOStB ausdrücklich als vereinbare Tätigkeit aufgeführt. Zu beachten sind aber auch hier die berufsrechtlichen Grenzen. Es gilt uneingeschränkt die Pflicht zur unabhängigen Berufsausübung. Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass keine Interessenkollision vorliegt (z. B. wird das Unternehmen, dessen Beirat od...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 3 Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis

Während die Vertretungsbefugnis das Außenverhältnis, also die Beziehungen der GmbH zu Geschäftspartnern, betrifft, regelt die Geschäftsführungsbefugnis das Innenverhältnis, also die Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Geschäftsführer und anderen Organen der GmbH, etwa der Gesellschafterversammlung oder einem fakultativen Beirat. Die Kompetenzgrenze lässt sich vereinfachen...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 3 Bildung und Zusammensetzung des Beirats

Es steht den Gesellschaftern völlig frei, wie viele und welche Personen sie zu Beiräten bestellen. Sofern der Gesellschaftsvertrag keine zahlenmäßige Regelung trifft, setzt sich der Beirat aus 3 Mitgliedern zusammen. Nach oben ist die Zahl der Beiratsmitglieder unbegrenzt, sollte aber in Relation zur Größe der GmbH stehen. Auf der anderen Seite wird auch ein Ein-Personen-Bei...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 2 Regelungen für den Beirat treffen

Für jedes Organ, zu dessen Aufgaben die Überwachung der Geschäftsführung der GmbH zählt, gelten – unabhängig von seiner Bezeichnung – über § 52 Abs. 1 GmbHG eine Reihe von Vorschriften des AktG. Es wird also auf das Aktienrecht verwiesen. Den Gesellschaftern steht es aber frei, ob sie die Regelungen aus dem Aktiengesetz zu nutzen oder eigenständige Regelungen in der Satzung ...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 1.2 Der fakultative Beirat in der GmbH

Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, steht es den Gesellschaftern frei, ein zusätzliches Beiratsgremium zu berufen. Es kann als (fakultativer) Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Beirat bezeichnet werden. Diese Bezeichnungen werden häufig synonym gebraucht, doch sollte der Begriff Aufsichtsrat nur dann verwendet werden, wenn diesem Organ dem obligatorischen Aufsichtsra...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 1 Warum ein Beirat?

1.1 Der Pflichtbeirat in der GmbH (Aufsichtsrat) Grundsätzlich muss eine GmbH keinen Aufsichtsrat einrichten. Dies ist ein deutlicher Unterschied zur Aktiengesellschaft. Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen nach Mitbestimmungsrecht und Kommunalrecht. So sieht das Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) vor, dass bei Gese...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / Einführung

Das GmbHG sieht als Organe der GmbH lediglich die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung vor. Allerdings können die Gesellschafter der GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Mitbestimmungsrechts, dazu verpflichtet sein, einen Aufsichtsrat zu installieren. Auch wenn das nicht der Fall ist, steht es den Gesellschaftern frei, ein solches zusätzlic...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 5 Aufgaben und Kompetenzen

Die Hauptfunktionen von Beiräten sind Überwachung, Beratung und Schlichtung. Je nachdem, welche Ziele Sie mit der Einrichtung eines Beirats anstreben, können Sie die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beirats vorgeben. Unterscheiden Sie: Beirat mit ausschließlich beratender Funktion oder Beirat mit kontrollierender Funktion. Die Aufgabenzuweisung formulieren Sie im Gesellschaft...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 6 Organisation und Beschlussfassung

Das Gesetz enthält keine Regelungen zur Organisation und Beschlussfassung des Beirats. Deshalb ist es sinnvoll, im Gesellschaftsvertrag oder in der Beiratsordnung entsprechende Regelungen zu treffen. Dies gilt vor allem für die interne Organisation des Beirats, seine Einberufung, die Durchführung von Sitzungen, die Bestimmung des Teilnehmerkreises und die Beschlussfassung. Vo...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9.2.2 Die Behandlung der Vergütung beim Beiratsmitglied

Die Vergütung unterliegt beim Beirat der Regelbesteuerung. Bei Überwachungsfunktion erzielen Beiräte Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.[1] Angehörige eines beratenden Beirats erzielen entweder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit[2] oder aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Dafür entscheidend dürfte die spezifische Aufgabenstellung im Beirat sein, die anhand der von der ...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 7 Informationsrechte

Mit den Aufgaben des Beirats müssen entsprechende Informationsrechte einhergehen. Sofern Gesellschaftsvertrag oder Beiratsordnung keine Regelungen treffen, kann der Beirat jederzeit von der Geschäftsführung umfassende Auskünfte verlangen.[1] Allerdings kann ein einzelnes Beiratsmitglied ein dem Beirat gegenüber der Geschäftsführung durch den Gesellschaftsvertrag eingeräumtes...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 4 Bestellung, Amtszeit und Abberufung

Enthält der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung, bestellt die Gesellschafterversammlung die Beiratsmitglieder mit einfacher Mehrheit. Es ist möglich, einzelnen Gesellschafterfamilien, aber auch Nicht-Gesellschaftern wie Banken oder Kommanditisten einer GmbH & Co. KG, das Recht einzuräumen, ein Mitglied in den Beirat zu entsenden. Dies setzt eine entsprechende Regelung...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 8 Verantwortung, Verhaltens- und Treuepflichten

Als Mitglieder eines Gesellschaftsorgans unterliegen die Beiratsmitglieder Verhaltens- und Treuepflichten. Die Verhaltenspflichten richten sich nach der Aufgabenstellung des Beirats: Wenn der Beirat Aufgaben der Geschäftsführung übernimmt, hat er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns zu wahren; obliegen dem Beirat Überwachungsaufgaben, gelten für ihn d...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte und Pflichten

Einführung Das GmbHG sieht als Organe der GmbH lediglich die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung vor. Allerdings können die Gesellschafter der GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Mitbestimmungsrechts, dazu verpflichtet sein, einen Aufsichtsrat zu installieren. Auch wenn das nicht der Fall ist, steht es den Gesellschaftern frei, ein solches...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9.1 Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Beiräte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit. Die Vergütung muss ausdrücklich laut Gesellschaftsvertrag, von den Gesellschaftern beschlossener Geschäftsordnung oder einfachem Gesellschafterbeschluss festgelegt werden.[1] Fehlt eine Vergütungsregelung, richten sich die Ansprüche der Beiratsmitglieder im Zweifel nach den §§ 611, 612 BGB. § 113 Abs. ...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9 Vergütung

9.1 Gesellschaftsrechtliche Aspekte Beiräte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit. Die Vergütung muss ausdrücklich laut Gesellschaftsvertrag, von den Gesellschaftern beschlossener Geschäftsordnung oder einfachem Gesellschafterbeschluss festgelegt werden.[1] Fehlt eine Vergütungsregelung, richten sich die Ansprüche der Beiratsmitglieder im Zweifel na...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9.2 Steuerrechtliche Aspekte

9.2.1 Die Behandlung der Vergütung bei der GmbH Beiratsvergütungen stellen zwar grundsätzlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar, doch schreibt § 10 Nr. 4 KStG vor, dass "die Hälfte der Vergütungen jeder Art, die u. a. an Mitglieder des Aufsichtsrats, Verwaltungsrates oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen" nicht abziehbare Betriebsausgaben s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9.2.1 Die Behandlung der Vergütung bei der GmbH

Beiratsvergütungen stellen zwar grundsätzlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar, doch schreibt § 10 Nr. 4 KStG vor, dass "die Hälfte der Vergütungen jeder Art, die u. a. an Mitglieder des Aufsichtsrats, Verwaltungsrates oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen" nicht abziehbare Betriebsausgaben sind. Entscheidend für die Anwendung der Vorschri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 1.1 Der Pflichtbeirat in der GmbH (Aufsichtsrat)

Grundsätzlich muss eine GmbH keinen Aufsichtsrat einrichten. Dies ist ein deutlicher Unterschied zur Aktiengesellschaft. Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen nach Mitbestimmungsrecht und Kommunalrecht. So sieht das Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) vor, dass bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützige GmbH / 2 Gestaltung eines gemeinnützigen Gesellschaftsvertrags

Neben den zwingenden Mindestinhalten des Gesellschaftsvertrags (Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Stammeinlagen, Gesellschafter laut § 3 GmbHG) sind bei der Gestaltung einer gemeinnützigen GmbH-Satzung zusätzliche Regelungen zu berücksichtigen. Hierbei enthält die Anlage 1 zu § 60 AO die aus steuerlichen Gründen notwendigen Bestimmungen. Daneben sind Regelungen insbeson...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.3 Aktuelle und potenzielle Mitarbeiter

Im Gegensatz zu den Kapitalgebern haben Mitarbeiter ein persönliches Interesse an Informationen über die wirtschaftliche Lage ihres Unternehmens, gleichzeitig aber auch i. d. R. deutlich geringere Kenntnisse hinsichtlich der Auswertungsmöglichkeiten des Jahresabschlusses.[1] Konkret besteht das potenzielle Interesse an Jahresabschlussdaten für Mitarbeiter in den Feldern Arbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Neue Beiratsmit... / Einführung

Wir freuen uns, drei neue Mitglieder im Beirat der FF begrüßen zu dürfen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abberufung des Verwalters Ist der Verwalter nicht gleichzeitig auch Wohnungseigentümer, kann er als Vertreter anderer Wohnungseigentümer auftreten und dabei deren Stimmrecht auch über seine eigene Abberufung wahrnehmen.[1] Abstimmungsergebnis Soweit durch Gemeinschaftsordnung oder Eigentümerbeschluss nichts anderes geregelt ist, kann der Leiter einer Wohnungseigentümerversammlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1.3 Einzelfälle

Dienst-/Werkverträge Unmittelbar und unproblematisch greift das Stimmverbot des § 25 Abs. 4 Alt. 1 WEG, wenn mit einem Wohnungseigentümer Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen werden sollen. Egal, ob er als Hausmeister, als Handwerker, Rechtsanwalt oder Steuerberater beauftragt werden soll, unterliegt er dem Stimmverbot. Verwalterbestellung Keinem Stimmv...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 25 ESRS S3 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3 . Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der betroffenen Gemeinschaften bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu betroffenen Gemeinsc...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 30 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernanhang / 3.8.3 Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern

Rz. 60 Im Konzernanhang haben in Analogie zu § 285 Nr. 9 HGB Angaben über die Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern zu erfolgen. Jeweils getrennt nach Personengruppen sind die Gesamtbezüge des Geschäftsjahres der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des Mutterunternehmens zu nenn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote und Nebe... / 1.2 Folgen bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Verstößt der Geschäftsführer gegen das Wettbewerbsverbot, besteht zunächst ein Unterlassungsanspruch der GmbH. Im obigen Beispiel müsste Gerald also in Zukunft solche schädigenden Handlungen unterlassen bzw. noch laufende Verstöße beenden. Weiterhin kann das Verhalten des Geschäftsführers zum Anlass genommen werden, ihn mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer abzuberufen u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Arbeitnehmeranzahl (Abs. 5)

Rz. 19 Ein weiteres Kriterium für die Bestimmung der Größenklasse ist gem. Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 HGB die durchschnittliche Anzahl der während des Gj beschäftigten Arbeitnehmer. Der Begriff des Arbeitnehmers orientiert sich an den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts sowie an der Rechtsprechung des BAG.[1] Insofern gilt als Arbeitnehmer jede natürli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.2 Angabepflicht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (Nr. 9 Buchst. a) Satz 1–3)

Rz. 52 Von großen und mittelgroßen KapG sind die Gesamtbezüge "für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung" anzugeben. Aus den §§ 6, 35 und 52 GmbHG ergibt sich, dass die Geschäftsführer und die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats als Organmitglieder hierunter fallen. In der AG sind es die Vorstä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.10 Personalien der Organvertreter (Nr. 10)

Rz. 73 Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder gem. § 44 GmbHG bzw. § 94 AktG sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats sind mit ihrem Namen und mind. einem ausgeschriebenen Vornamen und mit der Bezeichnung des zum Zeitpunkt der Erstellung des Anhangs tatsächlich ausgeübten Berufs anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied während des Gj aus dem Organ ausgesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilungsänderung (... / 8.3 Verwaltungskosten

Eine Verteilung der Verwaltungskosten nach Sondereigentumseinheiten, also nach Objekten, entspricht stets ordnungsmäßiger Verwaltung, denn der Aufwand für den Verwalter ist nicht abhängig von der Größe oder Wertigkeit des einzelnen Objekts. Vielmehr hat er für jede Einheit einen Wirtschaftsplan und eine Jahresabrechnung zu erstellen. Er hat jeden Wohnungseigentümer zur Versa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 2.2 Erhaltungsmaßnahmen

Die Maßnahmen der laufenden Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung, werden in aller Regel aus den laufenden Hausgeldern gemäß Wirtschaftsplan finanziert und in einer entsprechenden Kostenposition berücksichtigt. Grundsätzlich ist bei Erhaltungs- bzw. Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu beachten, dass lediglich die Beschlussfassung über die entspre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 2.3 Bauliche Veränderung

Maßnahmen der baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums müssen nicht stets und zwangsläufig nur im Sinne eines oder einzelner Wohnungseigentümer liegen. Maßnahmen baulicher Veränderung können durchaus auch dem Interesse einer Mehrheit der Wohnungseigentümer dienen. Praxis-Beispiel Bauliche Veränderung im Interesse mehrerer Eigentümer Es kann durchaus im Interesse vieler...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 8.3.1 Beschlussfassung im konkreten Einzelfall

In engen Grenzen ließ die Rechtsprechung nach alter Rechtslage Ausnahmen zu. Die dazu entwickelten Grundsätze gelten auch nach Inkrafttreten des WEMoG. Einzelfallregelung Zunächst ist zu beachten, dass beschlussweise nur eine Einzelfallregelung herbeigeführt werden kann und keine abstrakt-generelle Regelung.[1] Praxis-Beispiel Ungültiger Beschluss "Die Erhaltungsrücklage kann vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Geschäftsführung obliegt nur den persönlich haftenden Gesellschaftern, die KapGes oder gewerblich geprägte PersGes sind, und/oder Nichtgesellschaftern

Rn. 176 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff der "Geschäftsführung" ist gesellschaftsrechtlich zu verstehen (§§ 114–117, 164 HGB; §§ 709–713 BGB). Maßgeblich ist somit eine gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander (so jetzt auch in R 15.8 Abs 6 S 1 EStR 2012, ergänzt idF EStÄR 2012). Das Recht der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ladwig/Motte, Die Gesellschaft auf Aktien – eine Alternative für börsenwillige mittelständische Unternehmen?, DStR 1996, 800, 842; Hennerkes/Lorz, Roma Locuta Causa Finita: Die GmbH & Co KGaA ist zulässig – Zugleich Besprechung des BGH-Beschlusses v 24.02.1997, DB 1997, 1388; Niedner/Kusterer, Die atypisch ausgestaltete Familien-KGaA aus der Sicht des Kommanditaktionärs, DB 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Erscheinungsformen

Rn. 41a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bzgl des Beteiligungsverhältnisses an KG und GmbH sind folgende Erscheinungsformen möglich (s Wacker in Schmidt, § 15 EStG Rz 700, 42. Aufl):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cic) Unangemessen hohe Vergütungen der KG an die GmbH wegen überhöhter Gehaltszahlung als Entnahme des Begünstigten

Rn. 50a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Fall einer überhöhten Gehaltszahlung der GmbH an den Geschäftsführer der GmbH im obigen Beispielsfall (s Rn 50) 80 000 EUR statt 65 000 EUR, der zugleich Kommanditist der KG oder einem solchen nahestehend ist, liegt eine vGA vor. Die Annahme einer vGA kann nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesellschaftsrecht

Rn. 116 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die KGaA ist eine juristische Person, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (Komplementär oder persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre): §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transfersozialpläne: Heraus... / 9 Mitwirkung des Personalmanagements in der Transfergesellschaft

Es hat sich bewährt, ein laufendes Transferprojekt durch einen Beirat oder Steuerkreis begleiten zu lassen und Unternehmensleitung und Betriebsrat des abgebenden Unternehmens mit einzubeziehen. Dadurch ist gewährleistet, dass Transparenz nicht nur über die Verwendung der Mittel, sondern auch über den inhaltlichen Verlauf der Transfergesellschaft hergestellt wird. Der Beirat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterbeschluss / 4.3 Scheinbeschlüsse

Ein Scheinbeschluss liegt vor, wenn sich die Gesellschaftermehrheit oder ein Beirat fälschlicherweise für befugt hält, einen Gesellschafterbeschluss zu fassen, ohne alle Gesellschafter hinzuzuziehen. Dasselbe gilt, wenn die Beschlussfassung durch eine bereits ausgeschiedene Person erfolgt, z. B. weil die Anteile durch Eintritt einer aufschiebenden Bedingung (z. B. Kaufpreisz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.1.1 Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 50 % des Stammkapitals: kein Beschäftigter

Sofern ein Gesellschafter-Geschäftsführer über mehr als 50 % des Stammkapitals verfügt, hat er – bei Beschlussfassung in der GmbH mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und wenn sich das Stimmrecht des einzelnen Gesellschafters nach der Höhe seiner Kapitaleinlage richtet – aufgrund seiner Rechtsmacht maßgebenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft. In diesen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Personalentl... / 1.3 Beratende Arbeit

Die unterstützende Arbeit der Unternehmensführung bei der Entwicklung und Formulierung der einzelnen Grundsatzentscheidungen sowie die Darstellung und Auswahl der verschiedenen Entscheidungsmöglichkeiten und ihre Auswirkungen auf die Unternehmens- bzw. Marktgegebenheiten gegeneinander abzuwägen, wird in größeren Unternehmen durch gesonderte Stabsabteilungen umgesetzt. Kleiner...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH-Gesellschafterversamml... / 3 Wer kann die Gesellschafterversammlung einberufen?

Die Gesellschafterversammlung wird regelmäßig durch den Geschäftsführer einberufen. Die Einberufung durch den Geschäftsführer kann darüber hinaus von jedem Gesellschafter mit einem Anteil von mindestens 10 % des Stammkapitals verlangt werden. Auch mehrere Gesellschafter, die lediglich gemeinsam einen Anteil von mindestens 10 % des Stammkapitals halten, können die Einberufung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH-Gesellschafterversamml... / Einführung

Oberstes Organ der GmbH ist die Gesellschafterversammlung als die Vertretung aller Gesellschafter. Sie allein ist befugt, Entscheidungen zu treffen, die alle weiteren Organe und Mitglieder der Gesellschaft binden. Die Gesellschafterversammlung entscheidet durch Beschlüsse innerhalb der Versammlung. Ein solcher Beschluss kann aber schon daran scheitern, dass die Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.2 Die außerordentliche Gesellschafterversammlung

Will die Gesellschaft einen Beschluss außerhalb der ordentlichen Gesellschafterversammlung fassen, spricht man von einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Die außerordentliche Gesellschafterversammlung findet nach Bedarf statt. Tagesordnungspunkte dieser Gesellschafterversammlung können alle Angelegenheiten sein, bei denen laut Gesetz oder darüber hinaus laut Gese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 2.3.3 Atypische stille Gesellschaft

Rz. 14 Eine atypische stille Gesellschaft liegt vor, wenn von dem handelsrechtlichen Regelungsmodell in einem oder auch in mehreren Punkten abgewichen wird. Dementsprechend existiert in der Praxis eine große Anzahl atypischer Ausgestaltungsformen der stillen Gesellschaft, wobei sich maßgeblich drei Fallgruppen herauskristallisiert haben: die Beteiligung des stillen Gesellsch...mehr