Ein Verstoß gegen gesetzliche Aufbewahrungspflichten ist – abhängig von den spezialgesetzlichen Vorschriften – meist bußgeldbewehrt. Wichtige Beispiele hierfür sind:

  • Verstöße gegen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden mit einem Bußgeld von bis zu 500 EUR bestraft.[1]
  • Ein Verstoß gegen den Jugendarbeitsschutz ist mit bis zu 2.500 EUR bußgeldbewehrt.[2]
  • Ein Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz ist ebenfalls mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 EUR belegt.[3]
  • Verstöße gegen arbeitszeitrechtliche Aufbewahrungspflichten können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 EUR geahndet werden.[4]
  • Übertroffen wird dies noch vom Mindestlohngesetz, das mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 EUR droht.[5]

Daneben ist zu beachten, dass die Verletzung der Aufbewahrungspflicht im steuerrechtlichen Bereich dazu führen kann, dass die Buchführung nicht als ordnungsgemäß anerkannt wird.[6]

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