Das Programm entspricht dem KfW-Bank-Programm "Altersgerecht Umbauen (159)". Ziel des Programms ist der Abbau von Barrieren am bestehenden Wohnungsbestand, sodass die Objekte von jeder Altersgruppe uneingeschränkt genutzt werden können. Aufgrund der bereits zu dem KfW-Programm beschriebenen Voraussetzungen werden hier nur nochmals die Eckpunkte genannt.

Gefördert werden über das KfW-Programm Barrierereduzierungen sowie Maßnahmen zum Einbruchschutz.

Förderzweck

Maßnahmen zur Barrierereduzierung:

  • bei den Wegen zu den Gebäuden und in der Außenanlage,
  • im Eingangsbereich und den Wohnungszugängen,
  • vertikale Erschließung oder Überwindung von Niveauunterschieden,
  • durch Anpassung der Raumgeometrie,
  • durch Maßnahmen an Sanitärräumen,
  • durch Veränderung von Bedienelementen, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung und Kommunikation,
  • Umgestaltungen von Gemeinschaftsräumen.

Maßnahmen des Einbruchschutzes:

  • einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren,
  • einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, die mit dem Wohnhaus verbunden sind,
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren,
  • Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster sowie einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollländen und Lichtabdeckungen,
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen,
  • Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.

Genauere Erläuterungen bis hin zu Details ergeben sich aus dem Merkblatt "Technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen". Dieses ist auf der Webseite der KfW-Bank (www.kfw.de) unter dem Programm "159" zu finden.

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