Kurzbeschreibung

Dieser Musterbrief wendet sich direkt an den Mandanten und unterstützt den steuerlichen Berater für den Fall der Erstberatung oder bei einem Mandantenwechsel. Er zeigt Beratungspotenzial für den Fall eines Unternehmenskaufs oder Unternehmensverkaufs auf.

Hinweis: Weitergabe von Mandanteninformationen

Die Weitergabe der Mandanteninformationen, z. B. per E-Mail oder als Brief, an Ihre Mandanten ist zulässig, die Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft ist hingegen nicht zulässig. Ebenso zulässig ist die Veröffentlichung, z. B. als HTML-Dokument oder als PDF-Datei, im geschützten Bereich des Internetauftritts Ihrer Kanzlei. Aus urheberrechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Internet-Homepages im öffentlich zugänglichen Bereich nicht gestattet.

Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf

  [Briefkopf Kanzlei]
Frau/Herr …  
   
  [Datum]
   
Unser Termin/unser Telefonat am/vom …
   

Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …,

der Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens erfordert nicht nur genaue Überlegungen auf betriebswirtschaftlicher Ebene und auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Auch hinsichtlich der breiten Palette der Unternehmenssteuern stellen Unternehmensakquisitionen eine außerordentliche Herausforderung dar. Häufige Gründe für einen Unternehmenskauf bzw. -verkauf sind:

  • Nachfolgeprobleme,
  • Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung oder auch
  • die Nutzung (vermeintlicher) Synergieeffekte.

Lassen Sie mich/uns kurz erläutern, worauf es steuerlich dabei im Wesentlichen ankommt.

Asset Deal oder Share Deal

Ein Unternehmen kann erworben bzw. verkauft werden, indem entweder die gesamten Wirtschaftsgüter einzeln erworben bzw.veräußert werden oder indem der Käufer alle Gesellschaftsanteile erwirbt. Letzteres bezeichnet man als Share Deal. Ein Share Deal ist bei allen Gesellschaften möglich, bei denen das Grundkapital in Anteilscheinen an die Gesellschafter ausgegeben wurde, also z. B. bei allen Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH) oder auch einer Kommanditgesellschaft oder sonstigen Personengesellschaften.

Den Kauf der einzelnen Wirtschaftsgüter bezeichnet man hingegen als Asset Deal. Ein Asset Deal ist bei jeder Gesellschaftsform möglich.

Ob der Asset Deal oder der Share Deal der richtige Akquisitionsschritt auf dem Weg zu Ihrem Zielunternehmen ist, hängt von vielen unterschiedlichen Gegebenheiten ab. Für Sie als Käufer kann ein Asset Deal von Vorteil sein, wenn das Unternehmen über umfangreiche stille Reserven beim abschreibbaren abnutzbaren Anlagevermögen verfügt. Der Asset Deal ermöglicht es Ihnen hierbei, einen sog. Abschreibungs-Step Up zu vollziehen. Als Abschreibungs-Step Up wird die Hinzuschreibung der Buchwerte für abschreibbare abnutzbare Wirtschaftsgüter auf die Verkehrswerte bzw. die Anschaffungskosten, die Sie entrichtet haben, bezeichnet. Das verschafft Ihnen neues Abschreibungsvolumen und Sie können den darauf entfallenden Kaufpreisanteil über die Abschreibungen steuerlich geltend machen.

Neben einem möglichen Step Up besteht ein weiterer wesentlicher Vorteil des Asset Deals für Sie als Käufer darin, dass Sie nicht den rechtlichen Gesellschaftsmantel mit Steuerrisiken übernehmen müssen. Das mindert Ihre Haftung für Steuerschulden enorm. Wenig vorteilhaft ist der Asset Deal hingegen bei nur mäßigem Abschreibungsvolumen. In solchen Fällen wirkt sich der in der Regel höhere Kaufpreis im Rahmen des Asset Deals für Sie kaum vorteilhaft aus.

Als (Mit-)Verkäufer einer Kapitalgesellschaft werden Sie hingegen auf einen Share Deal drängen. Denn die Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an der Kapitalgesellschaft, wie z. B. Anteile an einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH erfolgt nach dem sog. Teileinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass 40 % des Veräußerungserlöses für Sie steuerfrei sind. Beträgt die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nicht mehr als 1 % – es handelt sich dann nicht um eine wesentliche Beteiligung – unterliegen die Veräußerungsgewinne der Abgeltungsteuer. Dann kommen Sie zumindest in den Genuss des moderaten Steuersatzes von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).

Einen "Königsweg" gibt es nicht

Ich analysiere/Wir analysieren für Sie gerne alle Vor- und Nachteile eines Asset Deals oder Share Deals, stelle/stellen Ihnen die jeweilige steuerliche Situation dar, zeige/zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf und erarbeite/erarbeiten die für Sie optimale Strategie. Eine solche kann z. B. darin bestehen, dass abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter mit hohen stillen Reserven vorab vom Unternehmen gekauft werden (ein dadurch entstehender Gewinn kann evtl. mit Verlustvorträgen verrechnet werden) und die verbleibenden Wirtschaftsgüter dann im Rahmen eines Share Deals erworben werden. Eine ausführliche Analyse unter Berücksichtigung sämtlicher möglicher Gestaltungsalternativen ist für Sie für die Kaufpreisfindung unerlässlich. Sprechen Sie mit mir/uns.

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