Tz. 20

Stand: EL 136 – ET: 04/2024

Für die Meldung zur Sozialversicherung muss der Arbeitgeber (Verband/Verein) feststellen, ob bei seinen Arbeitnehmern eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung (Minijob) oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Hierfür muss er die Beschäftigung zu Beginn sozialversicherungsrechtlich beurteilen.

Der Personalfragebogen ist ein Leitfaden, um Angaben des Arbeitnehmers abzufragen. Diese Angaben werden für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses benötigt.

Der Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten. Er dient lediglich zur Vervollständigung der Lohnunterlagen und als Nachweis bei Betriebsprüfungen.

Im Folgenden wird das Muster eines Personalfragebogens (Stand: Januar 2024) abgedruckt, das von der Minijob-Zentrale online unter Service und dort Formulare angeboten wird.

Muster Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigte mit Anlagen

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